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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
180 Freiminuten: Gericht untersagt Tele2-Werbung25.05.2009
16:52 Gericht urteilt: Es wird ein Guthaben gewährt, aber keine Freiminuten
In einem Rechtsstreit um irreführende
Werbung hat der Telekommunikationsanbieter Tele2 eine Niederlage
erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untersagte dem
Unternehmen eine Werbung mit dem Spruch "Als Startgeschenk erhalten
Sie von uns 180 Freiminuten". Nach Auffassung der Richter gewährt
Tele2 den Kunden keine "echten Freiminuten", sondern lediglich eine
Gutschrift von 4,18 Euro. Geklagt hatte die
Deutsche Telekom (AZ: I-20 U 77/08).
Die Tele2-Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass die Kunden kostenlos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könnten, urteilte das OLG. Tatsächlich könnten sie mit dem "Startgeschenk" jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur wesentlich kürzer telefonieren - so etwa nur 21 Minuten in Mobilfunknetze. Im Kern werde daher mit einer Gutschrift von 4,18 Euro und nicht mit Freiminuten geworben. OLG: Fußnote hat Irreführung verstärktZwar weist das Unternehmen mit einer Fußnote in der Anzeige darauf hin, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe. Allerdings war nach Ansicht des OLG schon die blickfangmäßige Werbung objektiv unrichtig. Außerdem verwirre die Fußnote mit der weiteren Formulierung "Die Freiminutengutschrift kann auch zu anderen Zeiten und Zielen genutzt werden" und verstärke damit sogar noch die Irreführung. Mit seiner Entscheidung bestätigte das OLG ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nach eigenen Angaben nicht zugelassen. Innerhalb eines Monats kann das verurteilte Unternehmen gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Erst vergangene Woche hatte Tele2 vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt. Hier ging es um ein Schreiben, das ISDN-Kunden in Bestandstarifen erhielten. Sie wurden aufgefordert, in einen Bündel-Tarif zu wechseln, was wiederum dem Pre-Selection- und DSL-Anbieter Tele2 missfiel. dpa / Thorsten Neuhetzki
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