Ex-SPDler Tauss klagt in Karlsruhe gegen Internetsperren
Abgeordneter legt Organklage wegen Formfehlers beim Bundesverfassungsgericht ein
02.07.2009 13:05
Der zur Piratenpartei übergetretene
Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht
Klage gegen Internetsperren für Kinderpornos erhoben. Das Gericht
bestätigte heute den Eingang einer Organklage des früheren
SPD-Politikers.
Organklage wegen Formfehlers
Tauss, gegen den seit einigen Monaten wegen Besitzes
von kinderpornografischem Material ermittelt wird, macht einen
Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes
geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste
Lesung anberaumt habe.
Mit einer Organklage können sich Bundesorgane, aber auch deren
Mitglieder - wie etwa Bundestagsabgeordnete - wegen Verletzung ihrer
im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Rechte
an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Der Bundestag hatte vor zwei Wochen per Gesetz deutsche
Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen
Seiten zu erschweren. Im Internet sollen künftig Stoppschilder
erscheinen, wenn Seiten mit solchen Inhalten aufgerufen werden.
Internet-Unternehmen und Netzaktivisten fürchten, dass damit die Tür
für eine Ausweitung auf weitere Bereiche geöffnet wird. Tauss hatte
gegen das Gesetz gestimmt und war kurz nach der Entscheidung aus
Protest gegen die Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten aus der
Partei ausgetreten.
Tauss will vorerst "Pirat" bleiben
Der Bundestag hatte im März die Immunität von Tauss aufgehoben,
nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen wegen des
Besitzes von kinderpornografischem Material aufgenommen hatte. Tauss
bestreitet die Vorwürfe. Das sichergestellte Material will er
ausschließlich für Recherchen als Abgeordneter gegen die Kinderporno-
Szene benutzt haben. Für die Piratenpartei, einem Zusammenschluss von
Internet-Aktivisten, will er bis zum Ende der Legislaturperiode im
Bundestag bleiben.
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