
Vorsicht bei illegalen Tauschbörsen
Laura R. hat keine Ahnung, was ihr 13-jähriger
Sohn nach Schulschluss im
Internet tut - die alleinerziehende Mutter
ist berufstätig. Ihr fehlt die Zeit, den Filius ständig zu
kontrollieren. Als sie eines Tages Post von einem Anwalt bekommt,
fällt sie aus allen Wolken. Ihr Sohn soll sich bei einer Tauschbörse
im Netz illegal ein Musik-Album heruntergeladen haben. Man fordert
sie auf, Anwaltskosten und Schadensersatz zu bezahlen und eine
Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Laura R. ist kein Einzelfall. Die Zahl solcher Abmahnungen ist in
den vergangenen Jahren bundesweit stark angestiegen, weiß Ralf
Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen - das zeigten die
vielen Beratungsanfragen. "In den meisten Fällen sind die Betroffenen
ahnungslose Eltern, deren minderjähriger Nachwuchs Filme, Musik oder
Spiele aus dem Internet gezogen hat", sagt der Jurist. Viele Eltern
seien fassungslos. Sie wüssten gar nicht, dass es solche Angebote
überhaupt gibt.
Inhalte aus Tauschbörsen werden meist illegal getauscht
Dabei sind die Tauschbörsen zahlreich - bekannt sind etwa
Bittorrent, Edonkey oder Gnutella. Dort können Nutzer Inhalte
herunterladen, ohne einen Cent zu zahlen. Legal ist das meist nicht:
"Urheberrechtlich geschützte Musik, Filme, E-Books oder Spiele ohne
Einwilligung des Urhebers zu tauschen, ist nicht erlaubt", sagt
Medienrechtanwalt Christopher A. Wolf, Partner der Kanzlei Kurz
Pfitzer Wolf aus Stuttgart. Das gilt häufig auch für Software.
Der Tausch über diese Börsen wird Filesharing genannt. Was viele
Nutzer nicht wissen: Sie laden bei der Nutzung einen Titel nicht bloß
herunter, sondern geben ihn meist auch zum Download für andere frei.
So verbreiten sie mitunter ein Werk, das ihnen nicht gehört.
Was sollten Betroffene tun? "Lassen Sie sich nicht einschüchtern",
sagt Anwalt Wolf. Ziel der Abmahnung sei es, die Betroffenen schnell
zur Zahlung zu bewegen. Verbraucher sollten das Schreiben zuerst von
einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Viele Abmahnungen
enthielten unverhältnismäßig hohe finanzielle Forderungen, pflichtet
Verbraucherschützer Reichartz bei.
Nach Erfahrungen des Verbraucherschützers lassen sich viele
Forderungen abmildern. Wenn der Schaden als gering eingestuft wird,
könne er auf einen Betrag von bis zu 100 Euro gedrosselt werden. Das
sei etwa beim Tausch eines einzigen Musiktitels wahrscheinlich -
weniger dagegen beim Download von kompletten Musik-CDs, Filmen oder
E-Books. "Geschützte Werke im Internet zu tauschen, ist grundsätzlich
eine Urheberrechtsverletzung, aber letztendlich entscheidet der
Einzelfall über die rechtlichen Folgen", sagt er.
Seriöse und legale Alternativen
Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden, sollten Eltern mit
ihren Kindern über mögliche Gefahren von Tauschbörsen sprechen. Zudem
sei es wichtig, sich und seinen Nachwuchs über seriöse Alternativen
informieren, rät der Experte.
Das sind zum einen kostenpflichtige Online-Läden wie iTunes,
Amazon oder Musicload. Zum anderen gibt es Musik, Videos oder
Software, die Nutzer legal kostenlos herunterladen können: zum
Beispiel Inhalte mit der nutzerfreundlichen Creative-Commons-Lizenz
(CC). "CC-Werke finden sich millionenfach im Netz und sind schnell
auffindbar - man erkennt sie am eindeutigen Texthinweis oder Logo",
sagt Philipp Otto vom Portal irights.info, das über
Urheberrechtsfragen aufklären will. Allein beim Anbieter
soundclick.com stehen mehr als eine halbe Million Songs online.
Oft erlauben die Lizenzen nicht nur das Herunterladen, sondern
auch die Vervielfältigung und Veränderung der Inhalte. Ein weiteres
Plus: Die Nutzungsbedingungen sind unkompliziert. Nur einhalten muss
man sie: "Ansonsten kann es sein, dass auch hier Urheberrechte
verletzt werden", bemerkt Otto. Ein Manko hat die freie Musik:
Charts-Titel sind kaum dabei.
Auch legale Streamingdienste sind eine Alternative. Auf simfy.de,
last.fm, oder deezer.com beispielsweise können Nutzer kostenlos Musik
von bekannten Künstlern anhören. Generell sollten Nutzer immer auf
einzelne Vertrags- und Nutzungsbedingungen wie Gebühren und
Laufzeiten achten, rät Otto.
WLAN-Netze müssen ordnungsgemäß gesichert sein
Post vom Anwalt bekommen oft auch Personen, deren WLAN-Anschlüsse
von Dritten missbraucht wurden - etwa weil ihr Zugang schlecht oder
gar nicht geschützt war. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes
(BGH) aus dem vergangenen Jahr haften die Inhaber von ungesicherten
WLAN-Zugängen, wenn Fremde darüber illegal Dateien abrufen.
Nutzer können das verhindern, indem sie das WLAN verschlüsseln.
Dabei sollte man den aktuellen Standard WPA2-PSK verwenden und ein
sicheres Passwort wählen, sagt Tim Griese, Sprecher des Bundesamts
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn. Eine weitere
effektive Sicherheitsmaßnahme sei es, das Funknetzwerk nur bei
Gebrauch einzuschalten.
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