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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 29.05.2012 |
Gericht: Rammstein- und Westernhagen-Songs sind 30 Euro wert27.10.2010
16:42 US-Gericht schaltet die Tauschbörse Lime Wire ab
Ein Jugendlicher, der zwei Songs in einer
Internet-Tauschbörse hochgeladen hat, muss den betroffenen
Musikverlagen nicht geforderte 600 Euro, sondern nur 30 Euro Schadenersatz
zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem heute
publizierten Urteil entschieden
"Das ist ein deutlicher Dämpfer für die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte", sagte der Online-Rechtsexperte Udo Vetter der Nachrichtenagentur dpa. Die Rechteinhaber hätten in der Vergangenheit sogar versucht, vor Gerichten in Deutschland Schadenersatzforderungen von bis zu 2000 Euro je Datei zu erstreiten. "Das wurde jetzt auf ein realistisches Maß zurückgefahren." Der Düsseldorfer Rechtsanwalt war an den konkreten Verfahren jedoch nicht beteiligt. Der junge Mann hatte im Jahr 2006 als 16-jähriger Jugendlicher die zwei Lieder "Engel" von Rammstein und "Dreh' dich nicht um" von Westernhagen, in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Sein Vater, dem der Internet- Anschluss gehörte, wusste nichts von den Aktivitäten seines Sohnes. Reduzierung der Strafe auf ein ZwanzigstelNachdem die Musikverlage dem Jugendlichen auf die Schliche gekommen waren, verlangten sie je Lied 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht stellte jetzt fest, dass der Jugendliche damals das Urheberrecht verletzte. Gleichzeitig reduzierte es aber die von den Rechteinhabern geforderte Summe auf ein gutes Zwanzigstel. Eine Schadenersatzklage gegen den Vater, den Inhaber des Internet- Anschlusses, wies das Gericht ab, da dieser "weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung" gewesen sei. Er habe zwar seine Überwachungspflicht verletzt - damit könne aber keine Schadenersatzpflicht begründet werden. Gegen das Urteil können die betroffenen Musikverlage noch Rechtsmittel eingelegen. Anders in den USA: Limewire wird abgeschaltet
Kaj-Sören Mossdorf / dpa
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