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Zeitungsverlage klagen wegen Tagesschau-App

21.06.2011
11:57

Klage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln


Acht Zeitungsverlage ziehen gegen die Tagesschau-App der ARD vor Gericht. Sie sehen in dem Online-Angebot in der gegenwärtigen Form eine rechtswidrige Konkurrenz. Heute sei Klage bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht worden, sagte der Vorsitzende des Verlegerverbandes NRW, Christian Nienhaus, beim Medienforum NRW in Köln. Zu den Klägern gehören außer der WAZ Mediengruppe, deren Geschäftsführer Nienhaus ist, nach dessen Aussage auch der Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die Medienholding Nord, die Verlage M. DuMont Schauberg und Lensing-Wolff sowie die "Rheinische Post".

Acht Zeitungsverlage klagen gegen die Tagesschau-App
Acht Zeitungsverlage klagen wegen die Tagesschau-App
Die Verlage sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen durch die Tagesschau-App angeboten werden, den Zeitungen Konkurrenz machen. Solche kostenlosen Angebote der gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF machten den Markt für die Verlage kaputt, argumentierte Nienhaus. Die Tagesschau-App ist eine Software, die Inhalte des Online-Angebotes der Tagesschau auf Smartphones und Tablets wie etwa Apples iPad bringt.

BZDV: "Mit Gebühren werden Pressetexte geschrieben"

Die Sender hatten die Kritik bereits am Wochenende zurückgewiesen. "Tatsache ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Verbreitungswege, also Radio, Fernsehen und Internet, nutzen kann - das ist sogar höchstrichterlich bestätigt", hieß es von der ARD. Das ZDF verwies darauf, dass die Online-Angebote einen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Dabei seien aus Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Verleger zahlreiche Seiten aus den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten entfernt worden.

Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) äußert sich in einer Pressemittelung des Verbandes mit markigen Worten: "Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse." Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage.

Des Weiteren hat der BDZV nach eigener Darstellung bei der Europäischen Wettbewerbskommission erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden. Der Verband rechne damit, dass sich die EU-Behörde mit den Hinweisen vertiefend beschäftigen wird.

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mit Material von dpa
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RE: ..zeitung is zeitung und i-Net ... Zündi 05.05.12 14:35
RE: Verlage haben recht! Telly 03.05.12 00:42
RE: Verlage haben recht! ippel 02.05.12 20:59
RE: Verlage haben recht! Telly 02.05.12 14:56
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre