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Homepage-Betreiber können für Fremdinhalte verantwortlich sein

25.05.2010
16:45

Landgericht Berlin urteilte im Fall von aktiv eingestellter Meldung


Wer als Homepage-Betreiber aktiv fremde Inhalte einbindet, kann im Rahmen der Störerhaftung abgemahnt und zur Unterlassung verpflichtet werden. Dies hat das Langericht Berlin in einem aktuellen Urteil entschieden (AZ 27 O 190/10). Aktiv bedeutet im verhandelten Fall, dass die Internet-Seite die Inhalte eines fremden RSS-Feeds nicht automatisch übernommen hatte, sondern der Betreiber durch das Verändern der Meldung und Bestätigen der Veröffentlichung selbst gehandelt hat. Die Klägerin im Verfahren war eine Frau, die dem Newseintrag vom 25. Februar zufolge in einen Basketballspieler verliebt gewesen sein soll.

Beklagter verweigerte Unterlassungserklärung

Das Paragraphen-Symbol auf einem Würfel.
LG Berlin: Betreiber von Internetseiten sind für fremde, aber aktiv eingestellte Inhalte verantwortlich.
Die Klägerin forderte den Beklagten auf, den besagten Nachrichten-Beitrag zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Aufgrund der einstweiligen Verfügung vom 2. März entfernte der Homepage-Betreiber den fraglichen Inhalt tatsächlich, verweigerte jedoch die Unterlassungserklärung. Seine Argumentation basierte darauf, dass er lediglich fremde Inhalte übernehme und auf die Quelle verweise, was aufgrund des Urheberrechts ohnehin fraglich sein könnte. Im behandelten Fall wog allerdings viel schwerer, dass er einen eigenen Teaser mit eigener Überschrift und verändertem, verkürztem eigenen Text eingestellt hatte.

Urteil: Betreiber unterlag Prüfungspflicht

Das Landgericht Berlin urteilte gegen den Beklagten, da dieser willentlich an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt habe. Durch das aktive Mitwirken an der Veröffentlichung wäre daher eine Überprüfung des Beitrags auf etwaige Rechtsverletzungen erforderlich gewesen. Die Richter stellen den Unterschied zu einem Forum heraus, da dort der Betreiber unter Umständen erst zum Zeitpunkt einer Abmahnung von einem rechtswidrigen Inhalt erfahren könnte.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Und jetzt? Telly 28.03.07 17:07
RE: Und jetzt? neffetz 28.03.07 16:29
Und jetzt? Telly 28.03.07 15:25
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre