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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Koalition will Spionage-Software auch zur Strafverfolgung erlauben21.03.2009
17:47 Zur Aufklärung von Verbrechen soll Quellen-TKÜ möglich sein
Die große Koalition will den Einsatz von
Spionage-Software auf Computern auch zur Strafverfolgung erlauben.
Die Strafprozessordnung solle noch in dieser Legislaturperiode
ergänzt werden, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der
"Neue Osnabrücker Zeitung". "Ein Entwurf der
Bundesjustizministerin (Brigitte Zypries, SPD) zur Änderung der
Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller
Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen
abschließend beraten und beschließen."
Den Strafverfolgern soll demnach zur Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte "Quellen-TKÜ" erlaubt werden. Dabei wird die Telekommunikation mittels Spionage-Software auf dem Computer abgegriffen, noch ehe Internet-Telefonate oder E-Mails von den Überwachten verschlüsselt werden können. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", sagte Bosbach. Die Befugnisse der Behörden müssten dem technischen Fortschritt angepasst werden. Zum anderen sieht der Entwurf aus dem Hause von Justizministerin Zypries laut Bosbach vor, dass Erkenntnisse aus Online-Razzien des Bundeskriminalamts (BKA) oder von Länderpolizeien auch in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis für Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordnung wird es hingegen nicht geben. Das BKA darf zur Abwehr schwerster Gefahren seit Januar präventiv sowohl Online-Razzia als auch "Quellen-TKÜ" einsetzen. Weitere Artikel zum Thema Online-Durchsuchungen
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