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Karlsruhe lehnt Beschwerde gegen spickmich.de ab

24.09.2010
09:08

Auf der Seite spickmich.de können Schüler Lehrer bewerten


Lehrer müssen es sich gefallen lassen, wenn sie im Internet von Schülern benotet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Pädagogin gegen spickmich.de abgewiesen. Eine Pädagogin aus Moers in Nordrhein-Westfalen hatte versucht, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten des Internetportals anzufechten. Die Entscheidung sei bereits am 16. August gefallen, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts gestern.

Für den Chef von spickmich.de, Tino Keller, steht fest: "Damit endet die Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung." Er fügte hinzu: "Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen." Die Pädagogin wollte die über sie gespeicherten Daten löschen lassen.

"Mehr Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland und Bewertungen der Schul- und Lehrqualität sind dazu unbedingt notwendig", betonte Keller. Auf Basis der bisher gesammelten Erfahrungen sei geplant, das Angebot weiter auszubauen. "Wir werden mit unseren Plattformen spickmich.de und Schulradar.de weiter dazu beitragen, etablierte Strukturen aufzubrechen."

Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind. Der Bundesgerichtshof hatte geurteilt, die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit betreffen. Auch anonyme Bewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, so der BGH im Juni 2009 (AZ: VI ZR 196/08 - Urteil vom 23. Juni 2009).

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Die Lehrerin muss schon richtig ... helmut-wk 03.10.10 20:39
RE: Die Lehrerin muss schon richtig ... 123fred 29.09.10 09:48
RE: Die Lehrerin muss schon richtig ... Hohes Nivea. 28.09.10 20:56
RE: Die Lehrerin muss schon richtig ... mattes007 27.09.10 17:49
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre