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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Mindestschriftgröße für AGB bei Handy-Verträgen gefordert20.08.2009
18:05 SPD sagt dem Kleingedruckten den Kampf an
Die SPD-Schatzmeisterin und
Verbraucherschutz-Beauftragte im Wahlkampfteam von
SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier, Barbara Hendricks, fordert eine
gesetzlich vorgegebene Mindestschriftgröße für die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in Kaufverträgen und Dokumenten. "Wir
wissen alle, warum die Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig
Kleingedrucktes genannt werden", sagte Hendricks der in Düsseldorf
erscheinenden Rheinischen Post.
Rechtliche Bestimmungen für das Impressum im Internet sind bereits im Telemediengesetz verankert. Demnach muss ein Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. So drohen Anbietern von Telemedien bei Verstoß hohe Bußgelder und Abmahnungen. Daher ist es nur sinnvoll, das gleiche Richtlinien auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollten. Schnell kann auch der Kunde durch Kleingedrucktes in seinem Vertrag in die Kostenfalle geraten. So können angebotene Flatrate-Tarife meistens nicht alle Handy-Leistungen abdecken und das Kleingedruckte wird zur Falle. Weiterhin kritisierte Hendricks, das es nicht sein können, dass etwa bei Handy-Verträgen im Internet man erst am unteren Ende der Internetseite "in winziger Schrift die Vertragslaufzeit in dunkelgrauen Buchstaben auf hellgrauem Hintergrund" finde. "Dringend notwendig sind deshalb klare und deutliche Schriftgrößen bei Medikamenten, Lebensmitteln und AGB." Eine entsprechende Empfehlung der EU sollte in nationales Recht umgesetzt werden.
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