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Schlechter Scherz: Per SMS ins Polizeigewahrsam

16.05.2009
10:42

Wegen des Empfangs einer SMS unter Terrorverdacht

Gar nicht lustig: Ein unbedachter Scherz in einer SMS endete für einen Franzosen in Polizeigewahrsam. Dabei hatte er nur eine SMS mit zugegebenermaßen zweifelhaftem Inhalt erhalten. Wie der Courrier Picard bereits Anfang des Monats berichtete, hatte ein Arbeitskollege dem 29 Jährigen eine Kurznachricht gesendet, in der er folgende Frage stellte: "Hast du eine Idee, wie man einen Zug zum Entgleisen bringt?". Die Polizei lud nicht nur den Empfänger, sondern auch den Sender der Nachricht vor und durchsuchte dessen Wohnung.

Was war passiert? Der Schreiner hatte sein Handy zur Reparatur gegeben und ein Ersatzgerät von seinem Mobilfunk-Anbieter Bouygues Télécom bekommen. Der Anbieter hatte offenbar die auf das Handy gesendeten Kurzmitteilungen mitgelesen. Über den vermeintlich kriminellen Inhalt der Nachricht erschrocken hatte Bouygues Télécom umgehend bei der örtlichen Polizei Alarm geschlagen. Das Kommissariat von Abbeville reagierte ebenfalls prompt und forderte den Besitzer des Handys umgehend auf, sich im Kommissariat zu melden.

Der junge Mann folgte der Aufforderung, weil er sich keiner Schuld bewusst war. Erst als die Polizisten von kriminellen Handlungen und sogar von Terrorismus sprachen, bekam er es mit der Angst zu tun. Man warf ihm vor, eine Straftat verschleiert zu haben, weil er den Empfang einer SMS solchen Inhaltes nicht von sich aus gemeldet hatte. Der Staatsanwalt von Abbeville verteidigte das Vorgehen des Anbieters und der Polizei.

Allerdings löste dieser Vorfall in Frankreich eine Debatte über die Einschränkung der Freiheitsrechte aus. Inzwischen versuchte Bouygues Télécom den Anschein zu zerstreuen, das Unternehmen lese gewohnheitsmäßig die Kurznachrichten seiner Kunden mit. Der Anbieter sei gar nicht befugt, die SMS seiner Kunden einzusehen. Daher sei eine interne Untersuchung eingeleitet worden, um herauszufinden, wer den jungen Mann denunziert habe. Auch verdächtige Meldungen dürften nur auf Antrag einer zuständigen Behörde an die Polizei weitergeleitet werden - was im Fall des Schreiners aus Abbeville nicht der Fall gewesen sei. Der unschuldig des Terrorismus verdächtigte Handy-Kunde sei von der ganzen Sache sehr mitgenommen heißt es außerdem. Er hoffe inständig, dass in der nächsten Zeit kein Zug entgleise.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: wenn man sonst nix zu schreiben hat John Bo 16.05.09 16:06
RE: wenn man sonst nix zu schreiben hat Marie-Anne 16.05.09 15:05
wenn man sonst nix zu schreiben hat abittner 16.05.09 14:36
RE: aufmerksam sein ! Moneysac 16.05.09 12:58
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre