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"Smiley-Patent": Samsung erhebt neue Vorwürfe gegen Apple

18.12.2011
14:23

Apple selbst wirft den Koreanern bereits Verletzung von sechs Patenten vor

Apple-Samsung-Patentstreit
Immer neue Vorwürfe im Patentstreit
zwischen Samsung und Apple
Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung wird immer bizarrer: Jetzt sollen auch Smileys dem südkoreanischen Handykonzern im Kampf gegen den kalifornischen Rivalen Apple helfen: Im Patentverfahren vor dem Landgericht Mannheim hat Samsung insgesamt vier Patente gegen Apple vorgestellt, die der iPhone-Konzern verletzen soll. Darunter ist auch ein "Smiley-Patent", das beschreibt, wie aus Tastatureingaben ein Smiley-Emoticon erzeugt wird.

Dabei handelt es sich offenbar um das Europäische Patent mit der Nummer EP 1215867 ("Verfahren zur Eingabe von Emoticons für mobile Endgeräte"). Das Patent war 2001 beantragt und im Jahr 2002 vom Europäischen Patentamt veröffentlicht worden. Vertreten wurde Samsung dabei von einer Münchener Anwaltssozietät.

Neuer Patentstreit läuft in separatem Verfahren

Der Patentstreit weitete sich mit den neuen Patenten erneut aus. Sie werden in einem zusätzlichen Verfahren verhandelt. Apple wirft Samsung in Mannheim im Gegenzug die Verletzung von sechs Patenten vor. Zudem zeichnete sich ab, dass Samsung bei den bisher geltend gemachten Patenten das neue iPhone 4S zumindest teilweise aussparen könnte. Apple hatte ein französisches Gericht bereits davon überzeugt, dass es durch eine Lizenz des Chiplieferanten Qualcomm abgedeckt ist.

Unter den Patenten, die Apple seinerseits gegen Samsung in Mannheim geltend macht, ist auch eins, das die vom iPhone bekannte Entsperrfunktion beschreibt, bei der auf dem Bildschirm ein vorgebene Bewegung gemacht werden muss. In dem in vielen Ländern ausgefochtenen Streit wirft Apple Samsung vor allem vor, Design und Technik seiner iPhones und iPads zu kopieren. Samsung setzt in seinen Klagen auf technische Patente.

HTC erzielt ersten Erfolg gegen IPCom

In einem anderen Patentstreit berichtete der taiwanische Smartphone-Hersteller HTC zum Wochenende von einem Erfolg im Abwehrkampf gegen den deutschen Patentverwerter IPCom. Das Landgericht Düsseldorf habe am Freitag eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der es IPCom untersagt werde, "irreführende Abmahnschreiben an Vertreiber von HTC Handys zu versenden". IPCom hatte vor gut zehn Tagen Händler aufgefordert, den Vertrieb von HTC-Geräten wegen einer Patentverletzung zu stoppen. Der taiwanische Hersteller weist den Vorwurf zurück und hatte sich geweigert, die Auslieferung von Geräten einzustellen.

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mit Material von dpa
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Beitrag ist nicht seriös recherchiert captainfly 19.12.11 23:14
RE: :-) Telly 19.12.11 12:08
RE: :-) tommy0910 19.12.11 11:52
RE: :-) rainbow 18.12.11 23:07
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre