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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 10.02.2012 |
Smartbook aus Deutschland greift Smartbook von Qualcomm an31.08.2009
17:41
Der Ärger war vorprogrammiert: Schon als in Taiwan zur Computex die ersten Geräte einer neuen Generation auftauchten, stutzten einige deutsche Journalisten und Blogger. Der Grund war die Bezeichnung der neuen mobilen Rechner. Auf den Namen "Smartbook" sollten die neuen Geräte hören. Doch "Smartbook" ist als Bezeichnung in zumindest einem Teil der Erde schlecht gewählt: In Deutschland. Die Rechte an dem Wort als Marke hält die Smartbook AG aus Köln. Jetzt ist der Ärger da.
Denn die Smartbook AG möchte ihre eingetragene Marke schützen und hat nun laut eigener Aussage eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm Inc. sowie deren deutsche Tochter erwirkt. Auszugsweise lautet der Inhalt der Verfügung des Landgerichts Köln (LG Köln, Az 31 O 482/09) wie folgt: Qualcomm Inc. sowie Qualcomm CDMA Technologies GmbH „haben es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr innerhalb von im Bereich der Bundesrepublik Deutschland technisch abrufbaren Internetangeboten ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge „Smartbook“ in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern – wie Laptops (Notebooks) – zu benutzen, ohne mitzuteilen, dass auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland jede Nutzung des Zeichens „Smartbook“ im Zusammenhang mit tragbaren Computern ausschließlich der SMARTBOOK AG vorbehalten ist.“Bei Verstoß gegen diese Verfügung drohe laut einer Pressemitteilung der Smartbook AG "für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft".Auch weitere Schritte hat das deutsche Unternehmen veranlasst. In der Mitteilung heißt es weiter: "Internetseiten der Qualcomm Inc. wie u.a. www.hellosmartbook.com und Internetseiten der deutschen Niederlassung Qualcomm CDMA GmbH, die auf US-amerikanische Seiten der Qualcomm Inc. verweisen, wurden bereits für Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt", so Dirk Pick, Vorstand der Smartbook AG. "Wir sehen uns einem geradezu absurden und zugleich schweren Angriff auf unsere Marke konfrontiert. Seitens Qualcomm hat man uns gezwungen, Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Wir werden unsere Marke schützen."Nicht nur Qualcomm ist betroffen. Bereits in der vergangenen Woche wurden diverse, vornehmlich Online-, Medien angemahnt, Texte, die den Begriff Smartbook ohne Verweis auf die deutsche Smartbook AG enthalten, aus dem Netz zu entfernen. Qualcomm hat währenddessen eine vorläufige Stellungnahme herausgegeben. Dort heißt es "We are aware of legal developments involving Smartbook AG and are complying with the terms that come from this temporary injunction in Germany. It applies solely to the use of the term 'smartbook' and will in no way impact our services, products, shipments or customers. We are actively investigating a resolution and will comment further in due course."Sinngemäß heißt das also, dass Qualcomm die einstweilige Verfügung der Smartbook AG anerkennt und sich an die Bedingungen halten will. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass es ausschließlich um die Nutzung des Begriffs Smartbook geht. Das habe keinen Einfluss auf Qualcomms Dienstleistungen, Produkte, Lieferungen oder Kunden. Das Unternehme bemühe sich um aktiv an einer Klärung des Sachverhaltes und wolle sich zu gegebener Zeit erneut äußern. Laut unseren Informationen soll es möglicherweise noch heute, spätestens morgen eine offizielle Stellungnahme geben. Die Smartbook AG vertreibt unter der Marke Smartbook mobile Rechner in den Bereichen Gaming, Business und Lifestyle. Der laut Website derzeit kleinste Rechner hat ein Display in 12 Zoll. Das größte verwendete Display misst 17 Zoll. Ein Netbook oder noch kleinere mobile Rechner sind derzeit nicht gelistet. Qualcomm hat unter dem Begriff "Smartbook" die neue Plattform "Snapdragon" auf ARM-Basis einführen wollen. Die Geräte sollten größer als Smartphones, aber kleiner als Netbooks sein. Die Merkmale der Smartbooks sollten lange Akkulaufzeit bei gleichzeitiger sehr guter Medienwiedergabe sein. Spezielle Chips auf der Plattform sollten beispielsweise für HD-Wiedergabe sorgen. Als weiteres Merkmal war hohe Konnektivität via WLAN, UMTS und auch Wimax in der Diskussion. Noch in diesem Jahr sollten Smartbooks vieler Hersteller weltweit und damit auch in Deutschland auf den Markt kommen. Der Begriff "Smartbook" wurde sowohl von Bloggern als auch Journalisten mit Beginn der Computex mehr oder weniger schnell aufgegriffen. Der Ärger darum erinnert jetzt an den Streit um die Bezeichnung "Netbook", der zwischen unter anderem Intel und Dell auf der einen, Psion auf der anderen Seite aufgekommen war. Beigelegt wurde der Streit Anfang Juli durch eine außergerichtliche Einigung zwischen Intel und Psion. Intel und Dell hatten unabhängig voneinander Klage eingereicht, da Psion seine Marke “Netbook” anders als angegeben nicht mehr aktiv nutze. Wie nun der Streit um Smartbooks ausgeht, bleibt abzuwarten. In diesem Fall stehen die Aktien anders. Denn die Marke ist in Deutschland eingetragen und wird auch aktiv genutzt. Bleibt nur zu hoffen, dass sich Smartbook AG und Qualcomm schnell einigen, ohne den Streit auf dem Rücken von Blogs und Medien auszutragen. Jan Rähm
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