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Smartbook AG: Einstweilige Verfügung gegen Lenovo (Update)11.02.2010
14:03
Es ist kein Ende in Sicht beim Streit um die Rechte am Begriff Smartbook, der zumindest in Deutschland und einigen anderen Ländern nach wie vor rechtlich der Smartbook AG aus Köln gehört. Lange hatte das kleine Unternehmen aus Köln geschwiegen, und auch die spätestens seit der CES zum Alltag gewordene Nutzung des Begriffs für Netbooks mit ARM-Prozessoren wie Qualcomms Snapdragon nicht weiter kommentiert. Jetzt teilt die Smartbook AG mit, man habe eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo Deutschland erwirkt, der dem Hersteller die Verwendung des Begriffes Smartbook untersagt.
Strafe liegt bei bis zu 250.000 Euro
Lenovo hat es "zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge 'Smartbook' in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern - wie Laptops (Notebooks) - in der Werbung zu benutzen [..]." Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen die empfindliche Strafe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft. Denselben Betrag enthielt auch die einstweilige Verfügung, die die Smartbook AG im vergangenen Jahr wie berichtet gegen Qualcomm in Deutschland erwirkt hatte, als Sanktion. Das Kölner Unternehmen erklärte weiterhin: "Wir werden gegen jeden, der unsere Marke, wie durch die Qualcomm Inc. seit Juni 2009 propagiert (siehe www.smartbook.info), für mobile Computersysteme nutzt, vorgehen. Unsere seit dem Jahr 2001 aufgebaute und seither aktiv verwendete Marke lassen wir durch niemanden beschädigen." Reaktion von Lenovo steht noch ausFür eine Stellungnahme war Lenovo Deutschland bislang noch nicht zu erreichen, wenn sich am Gropiusplatz in Stuttgart etwas tut, bleibt mobicroco aber selbstverständlich am Ball. Qualcomm, ebenfalls betroffen von dem Konflikt um die Namensrecht, scheint in jedem Fall die Angelegenheit aussitzen zu wollen, außer einer Stellungnahme des Unternehmens schweigt sich der Chip-Hersteller zu der Sache weitestgehend aus. In einem Kommentar zu der Angelegenheit und der Situation, wie sie sich auf der CES in Las Vegas zu Anfang des Jahres darstellte, gibt es weitere Informationen zu dem Thema. Update: Reaktion von LenovoMittlerweile gibt es auch eine Reaktion von Lenovo. Der HErsteller sieht sich zu Unrecht im Fokus der Kritik und lässt folgendes verlauten: In Deutschland wurde unter Verwendung der Angabe "Smartbook" kein einziges Gerät durch die Antragsgegnerin angeboten oder verkauft. Auf der deutschen Website von Lenovo unter www.lenovo.com/de/de/ wird die Angabe "Smartbook" nicht verwendet. Pressemeldungen dazu sind dort auch nicht abrufbar. Anzeige:
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