![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Urteil: Fehler beim Verkauf der Siemens-Handy-Sparte an BenQ23.07.2009
17:46 Ehemalige Mitarbeiter müssen weiterbeschäftigt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens beim Verkauf seiner Handy-Sparte
an BenQ Fehler attestiert. Es habe seine
Mitarbeiter 2005 nicht ausreichend informiert und
müsse jetzt einen Teil von ihnen weiterbeschäftigten, urteilten die Richter
heute in Erfurt. Insgesamt wurden sechs Klagen von früheren Siemens-Beschäftigten
verhandelt, nur in einem Fall konnte ein Mitarbeiter seiner Ansprüche nicht
durchsetzen (8 AZR 538/08). Mehr als 40 Klagen sind noch anhängig.
Im schriftlichen Urteil wird vom Gericht eine weitere Klarstellung zur
Unterrichtungspflicht von Unternehmen bei Betriebsübergängen erwartet.
Siemens hatte 2005 seine Handy-Sparte an die frühere BenQ Corp. verkauft, die mittlerweile unter Qisda firmiert. Wenige Monate später meldete deren deutsche Tochter BenQ Mobile Insolvenz an, 3 000 frühere Siemens-Mitarbeiter verloren ihren Job. Einige von ihnen klagten, weil sie sich seinerzeit von Siemens nicht ausreichend über den Verkauf informiert fühlten. So seien sie nicht unterrichtet worden, dass BenQ nur über ein Haftungskapital von 50 000 Euro verfügte und dass Siemens den Verkauf mit einem dreistelligen Millionenbetrag "als Mitgift" versüßte. Damit sei die vierwöchige Widerspruchsfrist der Mitarbeiter nach dem Betriebsübergang hinfällig. Landgerichts-Urteil wurde bestätigtDiese Argumentation hatte bereits das Landesarbeitsgericht München geteilt, und sie wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Einer der Kläger hat sein Widerspruchsrecht allerdings verwirkt, weil er mit BenQ einen Aufhebungsvertrag über rund 60 000 Euro unterzeichnete. Damit habe er sozusagen sein neues Arbeitsverhältnis akzeptiert, geht aus dem Urteil hervor. Beim Landesarbeitsgericht hatte er noch Recht bekommen. Die IG Metall Bayern sieht mit dem Richterspruch die Rechte der Beschäftigten gestärkt. "Es stellt eindeutig klar, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen sorgfältig und umfassend informieren müssen", sagte Bezirksleiter Werner Neugebauer laut Mitteilung. "Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten." Kritik übte der Gewerkschafter an dem Vorgehen von Siemens, das den Klägern inzwischen vorsorglich gekündigt habe. "Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens in die Verantwortung genommen, ihr muss sich der Konzern jetzt stellen." dpa / Steffen Herget
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 23.07.2009:
- Jailbreak: Verwirrung um falsche Chat-Nachrichten auf dem iPhone |
|
Handy finden und vergleichen
Handy-Specials
Dual-SIM-Handys,
Blackberrys,
Neue Handys
Handy-Ratgeber
iPhone 4S, 4 und 3GS, iPhone 5, iPhone 6, iPhone-Tarife, Android-Handys, Windows Phone, Outdoor, Handys ohne Kamera
So funktioniert der Touchscreen
Aktuelle Handys im Test:
Tipps & Pflege: Handyakkus Unterwegs: Handy Navigation Ungeliebte Sperre: SIM-Lock Ohne Sperre: SIM-Lock entfernen So geht's: Handy entsorgen Mehr Platz: Speicherkarten Was ist eine Micro-SIM?
Nokia 700 im Test
Aktuelle Tablets im Test:
Handy finden und vergleichen
Meinung und Diskussion:
Test Samsung Galaxy Xcover Kurztest: Nokia Lumia 710 Simvalley SPX-5 UMTS im Test Samsung Wave 3 im Test Test: Sony Ericsson Xperia Pro Einfach-Handy im Test HTC Radar im Test
Tarife der Netzbetreiber
Tarifwechsel während Laufzeit
Tarife der Provider
Sonderrufnummern
Ratgeber:
Vertragsverlängerung Prepaid-Tarife Vertragskunden (Privat) Geschäftskunden Minutenpakete-Vergleich Info-SMS bei verpassten Anrufern Homezone-Tarife der Netzbetreiber Schüler-/Studenten-Tarife
Rufnummernmitnahme
Technisches:
Kostenfallen vermeiden Handy-Touchscreen MultiSIM: Mehrkarten-Lösungen Smartphones So halten Akkus länger Instant Messenger
So funktioniert ein Mobilfunknetz
Messaging:
Sonstiges
Mailbox (AB im Netz) Rufumleitung und Steuercodes Übersicht: Netzausfälle
Nahfunk: NFC und RFID
Mobilfunk-Kostenkontrolle Handy im Ausland Satelliten-Telefonie Bezahlen per Handy Callback per Handy Callthrough per Handy Netzqualität, Strahlenrisiko mobile Daten & Taktung
Handy-Hersteller Datenbank
Handy richtig entsorgen
Übersicht: Alle neuen Handys
Aktuelle Handys im Test
Handyakkus: Tipps & Pflege Navigation mit dem Handy So funktioniert der Touchscreen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||