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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.06.2013 |
Bundesnetzagentur: Mustervertrag für Schaltverteiler-Zugang20.05.2011
14:47 Ländliche Regionen können leichter mit Breitbandanschlüssen versorgt werden
Die Bundesnetzagentur hat der
Deutschen Telekom jetzt einen Mustervertrag (sog.
Standardangebot) für den Zugang zur "letzten Meile" an einem
Schaltverteiler vorgegeben. Das Standardangebot legt die
konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten fest, zu denen die Wettbewerber künftig den
Zugang zu einem neu auf dem Hauptkabel der Telekom zu errichtenden Schaltverteiler
erhalten können.
Der Mustervertrag enthält demnach insbesondere klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen die Telekom einen Schaltverteiler für einen Wettbewerber neu aufbauen muss. In diesem Zusammenhang sind auch die technischen oder sonstigen Gründe für die Ablehnung der Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert worden. Gerade hierüber war es in der Vergangenheit immer wieder zu Differenzen zwischen der Telekom und Nachfragern gekommen. Zudem wurden die Informations- und Bereitstellungsfristen gestrafft sowie Vertragsstrafen beispielsweise für den Fall der Nichteinhaltung von Fristen in den Mustervertrag aufgenommen. Der vorgegebene Mustervertrag ist das Ergebnis einer Teilentscheidung von Ende November vergangenen Jahres, in der die Telekom aufgefordert wurden ihr Standardangebot zum Schaltverteiler zu ändern. Weil sie dieser Aufforderung in einem überarbeiteten Vertragsentwurf nicht vollständig nachgekommen war, musste die Bundesnetzagentur die erforderlichen Änderungen in der jetzt ergangenen zweiten Teilentscheidung selbst vornehmen, "damit der Vertrag insgesamt den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nach Chancengleichheit, Rechtzeitigkeit und Billigkeit hinreichend Rechnung trägt." Welche Sinn haben Schaltverteiler?Einen Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und den Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Denn dadurch befindet sich der DSL-Port nicht im nächstgelegenen Ort in der Vermittlungsstelle, sondern in dem Schaltverteiler. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten. Die Telekom darf das jetzt von der Bundesnetzagentur vorgegebene Standardangebot bis Ende Mai 2013 nicht von sich aus ändern. Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Weitere Meldungen zu den
Schaltverteilern der Telekom
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| RE: Typisch Telekom, Typisch ... | tatonka | 13.06.10 14:06 | |||||||
| RE: Typisch Telekom, Typisch ... | mvm | 12.06.10 12:51 | |||||||
| RE: Typisch Telekom, Typisch ... | hafenbkl | 10.06.10 14:39 | |||||||
| RE: Typisch Telekom, Typisch ... | tatonka | 10.06.10 14:31 | |||||||
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