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Samsung: EU-Wettbewerbsverfahren wegen Patent-Missbrauch

31.01.2012
15:50

Unternehmen soll marktbeherrschende Stellung missbraucht haben

Samsung: EU-Wettbewerbsverfahren wegen Patents-Missbrauch
EU-Wettbewerbsverfahren gegen Samsung
Die Patentklage, die das koreanische Unternehmen Samsung gegen den iPhone-Hersteller Apple eingereicht hat, könnte für die Asiaten unschöne Folgen haben. Die EU-Kommission verdächtigt den südkoreanischen Elektronikkonzern verbotener Geschäftspraktiken. Das Unternehmen stehe im Verdacht, seine Patentrechte auf dem europäischen Mobiltelefon-Markt missbraucht zu haben, um Konkurrenten zu verdrängen, teilte die oberste EU-Wettbewerbsbehörde heute in Brüssel mit. Die Kartellwächter haben daher eine Prüfung eingeleitet - der Ausgang sei aber offen, betonte die EU-Kommission.

Der Streit dreht sich um Patente. Samsung hatte nach EU-Angaben dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) 1998 zugesagt, anderen Firmen die Nutzung seiner Patente für europäische Handy-Standards zu fairen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu erlauben. Im vergangenen Jahr beantragte der Konzern dann einstweilige Anordnungen wegen Patentverletzungen von Wettbewerbern. Samsung liefert sich vor Gerichten in mehreren Ländern Patentstreits mit dem Konkurrenten Apple.

Die Kommission prüft, ob Samsung sein Versprechen gebrochen und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Sollte dies der Fall sein, droht dem Unternehmen eine hohe Geldbuße. Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht.

Bereits 2010 Sanktionen gegen Samsung

Bereits im Mai 2010 hatte die EU-Kommission ein Kartell rund um Samsung und neun weitere Chiphersteller bestraft. Die Konzerne mussten wegen verbotener Preisabsprachen 331 Millionen Euro Bußgeld zahlen, davon entfiel knapp die Hälfte auf Samsung. Die Unternehmen hatten nach Ansicht der Kartellwächter die Preise für DRAM-Chips mit den Konkurrenten abgesprochen. Samsung hatte die Gigabit-DRAM-Chips für mobile Geräte entwickelt und 2007 offiziell vorgestellt. Die Chips wurden für den Einsatz in Mobiltelefonen und Digital-Kameras sowie in portablen Media-Playern und Gaming-Produkten konzipiert.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre