
Samsung legt gegen Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 Berufung ein.
Der
Tablet-Streit von
Apple und
Samsung
um Design-Anleihen beim
iPad geht in Deutschland in die nächste
Instanz. Die Südkoreaner legten Berufung gegen das
Urteil des
Düsseldorfer Landgerichts ein, das ihnen den Vertrieb des
Tablet-Computers
Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt.
Damit dürfte in die Auseinandersetzung zunächst eine Pause
eintreten: Samsung muss die Berufung innerhalb der kommenden zwei
Monate begründen, teilte das nun zuständige Oberlandesgericht
Düsseldorf heute mit. Danach erhält Apple Gelegenheit zur
Erwiderung. Dann wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung
festgelegt. Damit dürfte Samsung das Weihnachtsgeschäft mit seinem
Tablet-Computer in Deutschland verpassen.
Apple wirft Samsung vor, mit seinem Tablet geschützte
Design-Muster zu verletzen. Das Landgericht bestätigte vergangene
Woche seine Einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab.
(Aktenzeichen: 14c O 194/11)
In dem Verfahren geht es nur um das äußere Aussehen des
Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple
hatte sich bereits im Jahr 2004 Design-Elemente eines
Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen
lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den
hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um
einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es
nicht.
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