VoIP, das Telefonieren über Computernetzwerke, aufgebaut nach Internet-Standards,
hat sich schon seit längerem im Alltag etabliert. Benötigt werden nur ein
Breitbandanschluss sowie ein Konto bei einem VoIP-Anbieter. Insbesondere
Firmen erkennen in der IP-Telefonie Vorteile und kehren dem klassischen
Telefonanschluss den Rücken zu. Aber auch Privatleute sehen oftmals die
Möglichkeit, durch VoIP bares Geld zu sparen und wechseln von ihrem
konventionellen Festnetzanschluss zu VoIP-Providern. Legt man dabei
Wert auf die Mitnahme der altbewährten Rufnummer, soll das kein Problem
darstellen: Ähnlich der Rufnummernportierung im Mobilfunk lässt sich die
eigene Festnetznummer behalten. Was es bei der Portierung zu beachten
gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Einzelne Rufnummern sind auf VoIP übertragbar

Es klingt verlockend: Mit der heimischen Festnetznummer weltweit erreichbar
sein. Das ist, ganz klar, einer der Vorteile von VoIP. So ist man auch am
Zweitwohnsitz oder beim Besuch der Verwandten im Ausland unter seiner
gewohnten Rufnummer erreichbar - und zwar zu attraktiven Preisen, egal ob
man anruft oder angerufen wird. Hinzu kommt, dass viele VoIP-Anbieter eine
recht niedrige Grundgebühr verlangen, manche sogar komplett ohne auskommen.
Auch fallen oftmals einmalige Anschlussgebühren weg. Das kommt besonders
Studenten zugute, die in Wohnheimen oftmals einen Internetanschluss, nicht
jedoch einen Telefonanschluss zur Verfügung gestellt bekommen..
Aller Vorteile zu Trotz, die eigene Rufnummer zu wechseln ist mit einigem
Arbeitsaufwand gleichzusetzen. Die Lösung: Man portiert sie. Die Mitnahme
der eigenen Rufnummer von einem analogen Festnetzanschluss zu einem
VoIP-Anbieter seiner Wahl ist unkompliziert und geschieht per Antragsformular,
welches der VoIP-Anbieter zur Verfügung stellt. Der bestehende Anschluss
beim alten Anbieter wird durch die Portierung automatisch gekündigt. Der
Wechsel ist also recht unkompliziert, dauert allerdings - je nach
einzuhaltender Kündigungsfrist beim alten Anbieter - meist ein paar Wochen.
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Die Kosten für die Portierung variieren je nach Anbieter

Vergleichbar mit der Rufnummernportierung im Mobilfunk entstehen bei der
Mitnahme seiner Festnetznummer Kosten auf Seiten des alten und des neuen
Providers. Aber nicht alle VoIP-Anbieter geben die Kosten an ihre Kunden
weiter. Das Unternehmen dus.net berechnet seinen Neukunden pro
Anschluss 29,95 Euro bei einer Portierung der alten Nummer. Hierbei
spielt es allerdings keine Rolle, wieviele Rufnummern pro Anschluss
portiert werden. Die Firma sipgate verzichtet auf eine Weitergabe der
durch die Mitnahme der Nummer entstehenden Kosten an die Kunden,
weist jedoch daraufhin, dass seitens des vorherigen Anbieters Gebühren
berechnet werden können. Beispielsweise bei der Deutschen Telekom.
Sie berechnet 6,92 Euro für die Mitnahme einer Rufnummer von einem
analogen Anschluss. 8,10 Euro kostet die Portierung einer ISDN-Nummer
beim magentafarbenen Riesen. Für jede weiter zu schaltende Rufnummer
berechnet das Unternehmen mit 42 Cent Mitnahmegebühr. Nimmt der
Wechselwillige drei bestehende Rufnummern mit, werden ihm 8,94 Euro
in Rechnung gestellt. Und das ist noch günstig. Zum Vergleich: Der
Telekommunikationsanbieter HanseNet (Alice)
berechnet bei der Mitnahme der Rufnummer
19,90 Euro. Die Berechnung der Gebühr erfolgt allerdings pro Anschluss,
egal wie viele Rufnummern portiert werden.
Geographische Rufnummern sind nur begrenzt portierbar

Die Möglichkeit der Rufnummernportierung wird durch das Telekommunikationsgesetz
geregelt. Es stellt sicher, dass die einem einst zugeteilte Rufnummer unabhängig
von dem Unternehmen, welches den Telefondienst erbringt, beibehalten werden
kann. Wechselt beispielsweise ein Kunde der Deutschen Telekom zu HanseNet,
darf er seine Rufnummer mitnehmen. Doch auch hier gibt es laut dem
Telekommunikationsgesetz Ausnahmen. So können Rufnummern nur unter der
Voraussetzung portiert werden, dass man seinen bisherigen Wohnort beibehält
oder nur innerhalb desselben Vorwahlbereiches umzieht. Wechselt beispielsweise
ein Berliner seinen Wohnort und zieht nach Hamburg, ist ihm die Mitnahme seiner
Telefonnummer mit der Vorwahl 030 nicht gestattet. Er muss sich wohl oder übel
mit einer 040 als Vorwahl und somit einer neuen Rufnummer abfinden. Das gilt auch
bei einem Wechsel zu einem VoIP-Anbieter. Auch hier zählt die Adresse des
Wohnsitzes, die man bei der Anmeldung angeben muss. Auf diesem Weg wird
der möglichen Knappheit an Rufnummern innerhalb eines Vorwahlbereiches vorgebeugt.
Was es bei der Portierung einer einzelnen MSN aus einem Rufnummernblock zu
beachten gibt, lesen Sie auf der folgenden
Seite.
nächste Seite:
Portierung einzelner MSN aus einem Rufnummernblock
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