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Editorial zum Copyright: Schwarzkopieren billiger, GEZ teurer

16.05.2010
17:01

Inhalte bleiben geschützt und teuer

"Raubkopierer sind Verbrecher" redet uns die Medienindustrie seit gut einem halben Jahrzehnt per Werbespot ein. Und zunehmend bläst sie zum Gegenangriff, etwa, indem erwischte Tauschbörsensünder mit teuren Abmahnungen überzogen werden.

Hier hat der Bundesgerichtshof zwar jüngst für den Fall eines offenen WLANs, über das dann mutmaßlich Dritte auf Tauschbörsen zugriffen, geurteilt, dass der Inhaber des Anschlusses auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, die Abmahnkosten sind aber auf 100 Euro zu limitieren, weil § 97a UrhG zur Anwendung kommt. Und darüber hinausgehenden Schadensersatz gibt es nicht. Die in der Regel viel höhere Abmahnrechnung des Rechteinhabers braucht also nur zum Teil bezahlt zu werden. Wichtig aber: Der Betroffene muss als Antwort auf die Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig sein WLAN sichern wird, um eine Wiederholung entsprechender Copyright-Verletzungen durch unbekannte Dritte zu verhindern. Gibt man die Unterlassungserklärung nicht ab, oder wird man trotz Unterlassungserklärung erneut erwischt, kann es weiterhin teuer werden.

Das BGH-Urteil gilt zwar formal nur für den Fall, dass man nicht selber in der Tauschbörse aktiv war. Andererseits wird die abmahnende Medienindustrie der Einlassung des Erwischten, er selber sei nicht in der Tauschbörse gewesen, aber ein unbekannter Dritter muss sein aus Versehen offen gelassenes WLAN entsprechend missbraucht haben, in der Regel nichts entgegensetzen können. Damit werden die zivilrechtlichen Kosten für erwischte Tauschbörsensünder faktisch auf 100 Euro limitiert.

100 Euro ist immer noch doppelt so hoch wie die bei Ladendiebstahl übliche "Fangprämie" oder zweieinhalb mal so hoch wie das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer. Der Betrag ist aber nicht aus der Welt. Der anfangs zitierte markige Spruch wäre somit zu korrigieren: "Schwarzkopierer sind wie Schwarzfahrer". Beide erschleichen sich eine Leistung. Und beide sollten sich nicht wiederholt erwischen lassen.

GEZ: Künftig pro Haushalt?

Unterdessen geht die Diskussion weiter, wie in Zukunft für die Inhalte bezahlt werden soll, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk produziert. Weil die Sender längst nicht nur per Antenne oder Satellit zu empfangen sind, sondern ihre Sendungen auch zunehmend im Internet anbieten, wollen sie auch von Internet-Nutzern Geld. Doch eine Erhöhung der politisch und juristisch arg umstrittenen Gebühr für neuartige Empfangsgeräte wie Computer und Smartphone wird sich wohl kaum durchsetzen lassen. So ist es kein Wunder, dass die zuständige Kommission angeblich mit einem Haushaltsmodell liebäugelt: Jeder Haushalt soll zahlen, unabhängig von der Geräteausstattung.

Prinzipiell wäre die Haushaltspauschale sogar eine der sinnvollsten Möglichkeiten, den Dauerstreit um die GEZ-Gebühren zu beenden. Insbesondere dann, wenn die Umstellung auf das Haushaltsmodell zugleich mit dem Einstieg in den Ausstieg aus dem umlagefinanzierten Rundfunk verbunden würde. Im ersten Schritt würde die Erhöhung der Zahl der Beitragszahler durch die Haushaltspauschale dazu genutzt, die Beitragshöhe zu senken. Für die Folgejahre könnte eine regelmäßige weitere Reduktion der Entgelte vorgesehen werden.

Geplant ist aber anscheinend das Gegenteil: Mehr Beitragszahler bei unverändert hohen Gebühren pro Beitragszahler. Entsprechend laut und heftig wird folglich zu recht der Protest der Internet-Gemeinde gegen die Gebührenpläne ausfallen. Denn die Politik muss sich fragen lassen, warum der Sparzwang der öffentlichen Hand nicht auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten soll. Beispielsweise sind die Kosten zur Produktion eines Fernseh-Vollprogramms in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Doch wurde das sich daraus ergebende Potenzial bisher nicht zur Gebührenreduktion, sondern zur Erhöhung der Zahl der Programme verwendet. Hier muss die Politik aktiv werden, und auf tatsächliche Kostensenkungen bei den Sendern bestehen.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre