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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 19.05.2013 

RapidShare gewinnt vor US-Gericht gegen Erotikanbieter

20.05.2010
14:36

Filehoster ist nicht für Urheberrechts-Verletzungen verantwortlich

Ein US-Bezirksgericht im südlichen Kalifornien hat eine einstweilige Verfügung gegen den Filehoster RapidShare zurückgewiesen. Der Erotikanbieter Perfect 10 hatte behauptet, RapidShare stelle seinen Nutzern urheberrechtlich geschützte Werke für einen geringen Geldbetrag zur Verfügung, mit dem ehrliche Anbieter nicht konkurrieren könnten. Das Gericht wies RapidShare zufolge den Antrag mit der Begründung zurück, "dass RapidShare als Filehoster keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten".

Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte ähnlich

Das Logo von RapidShare
RapidShare schließt Raubkopien in seinen AGBs aus, wird aber in der Praxis dennoch für illegale Zwecke genutzt.
Darüber hinaus hätte Perfect 10 RapidShare nicht einmal die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte genannt. Laut Christian Schmid, Gründer von RapidShare, hebe das Urteil "den großen Unterschied zwischen RapidShare und illegalen Sharehostern verstärkt hervor". In einem vergleichbaren Verfahren urteilten deutsche Richter vor drei Wochen ähnlich. Das Unternehmen Capelight Pictures hatte zuvor eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es RapidShare verboten hatte, von Nutzern hochgeladene Filme aus der Produktion des Anbieters zu speichern. Die einstweilige Verfügung wurde danach vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.

RapidShare-AGBs schließen Raubkopien aus

Klagen oder einstweilige Verfügungen gegen RapidShare haben aus der Sicht der Urheberrechtsinhaber betrachtet einen verständlichen Hintergrund. Obwohl der Filehoster das Hochladen urheberrechtlich geschützte Werke in seinen AGBs ausschließt, wird das Portal in der Praxis dennoch zur Verteilung von Raubkopien genutzt. Im Gegensatz zu klassischem Filesharing erfolgt die Verteilung dabei nicht über die IP des Uploaders, sondern mit der Adresse der RapidShare-Server. Da RapidShare ein Schweizer Unternehmen ist, gelangen ausländische Ermittlungsbehörden nicht ohne Weiteres an die Nutzerdaten.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Ist doch ganz einfach! cassiel 21.12.12 13:49
RE: Ist doch ganz einfach! cassiel 21.12.12 13:36
RE: Ist doch ganz einfach! ippel 21.12.12 10:47
Ist doch ganz einfach! Vodka-Redbu. 21.12.12 10:04
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre