Dem Mobilfunk-Unternehmen
Quam ist nach einem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster die
UMTS-Lizenz
zu Recht entzogen worden. Das OVG wies laut einer Mitteilung vom
Dienstag eine Klage von Quam gegen den Widerruf der im Sommer
2000
ersteigerten
UMTS-Lizenz ab. Das Unternehmen könne auch nicht den
Zuschlagpreis von etwa 8,5 Milliarden Euro zurückverlangen.
Quam
hatte eine der begehrten Lizenzen ersteigert. Bedingung war, dass bis
Ende 2003 ein Versorgungsgrad der Bevölkerung von 25 Prozent erreicht
werde. Da bei einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur keine
Aktivität festgestellt wurde, wurden Lizenz und Frequenzzuteilung
Ende 2004 widerrufen (Az.: 13 A 2969/07). Der Mobilfunker Quam hatte im November 2001 den Betrieb aufgenommen, gab aber kaum ein Jahr später wieder auf.
Bereits die Vorinstanz
hatte die Klage 2007 abgewiesen.
Das OVG urteilte, der Widerruf sei gerechtfertigt, weil die
Klägerin ihre Verpflichtung zum Aufbau eines UMTS-Netzes nicht
erfüllt habe. Den milliardenschweren Zuschlagpreis könne sie nicht
zurückverlangen, da sie in Kenntnis ihrer aus der Lizenz folgenden
Verpflichtung kein Netz aufgebaut habe. Das OVG hat eine Revision
nicht zugelassen, jedoch ist dagegen eine Beschwerde möglich.
Das Unternehmen hatte argumentiert, dass die Versteigerung selbst
wegen Verstößen gegen die Verfassung und gegen europäisches
Gemeinschaftsrecht rechtswidrig gewesen sei.