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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 28.05.2012 

Vorzeitige Kündigung des Telefonanschlusses teilweise möglich

Viele Anbieter zeigen sich bei Umzug, Hochzeit oder Krankheit kulant

Berlin/Göttingen - Wer einen Festnetz- oder Internetanschluss gebucht hat, ist häufig für 24 Monate an den Vertrag gebunden. Veränderungen in der Lebenssituation des Kunden können es aber notwendig machen, vor Ablauf der Frist aus dem Vertrag auszusteigen. "Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, hängt vom konkreten Grund des Kunden und der Kulanz des Anbieters ab", sagt Marie-Anne Winter vom Onlinemagazin www.teltarif.de

Viele der großen Anbieter willigen nach eigenen Angaben in der Regel in eine vorzeitige Kündigung ein, wenn der Kunde einen nachvollziehbaren und - wie es häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) heißt - 'wichtigen' Grund anführt. "Ein Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung kann der Umzug in einen Ort sein, in dem der Anbieter keine Anschlüsse schaltet", so Marie-Anne Winter. Stehen dessen Leistungen aber auch dort zur Verfügung, bleibt der Vertrag meist bestehen. Unter Umständen muss der Kunde dann mit einem anderen Produkt des Anbieters Vorlieb nehmen, weil etwa die bis dahin genutzte DSL-Geschwindigkeit nicht geschaltet werden kann. Weitere Gründe, bei denen sich die Anbieter im Einzelfall kulant zeigen, sind beispielsweise der Umzug in ein Pflegeheim oder der Zusammenzug zweier Lebenspartner. "Grundsätzlich muss der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung einen entsprechenden Nachweis, wie etwa den Mietvertrag oder die Meldebescheinigung, vorlegen", erläutert Marie-Anne Winter.

Etwas anders sieht es aus, wenn der Anbieter die zugesicherten Leistungen nicht erbringt. Dazu zählt etwa eine wochenlang nicht geschaltete oder immer wieder gestörte Leitung. In dem Fall sollte der Verbraucher dem Anbieter eine Frist setzen, um die Probleme zu beheben. Erfüllt dieser die Forderung nicht, folgt die Kündigung. Sollte sich der Anbieter weigern, kann eine Kündigung nach Auffassung der Verbraucherzentrale notfalls eingeklagt werden.

Marie-Anne Winter rät abschließend: "In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich per Brief oder Fax und unter der Angabe eines Grundes erfolgen. Sachliche Argumente und ein freundlicher Ton sind hilfreich, denn der Erfolg hängt oft auch vom Verhandlungsgeschick ab."

Weitere Informationen sind unter www.teltarif.de/vorzeitige-vertragskuendigung zu finden.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre