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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 09.02.2012 |
Die Unterschiede zwischen echtem Prepaid und Quasi-Prepaid02.12.2009
14:21 Welche Mobilfunk-Discounter bieten welche Prepaid-Variante an?Inhaltsverzeichnis:1. Manche Prepaid-Tarife werden zeitverzögert abgerechnet2. Ausreichendes Guthaben ist zunächst immer notwendig
Prepaid-Angebote gibt es wie Sand am Meer. Neben den
etablierten Netzbetreibern T-Mobile, Vodafone,
E-Plus und o2 werben mittlerweile eine ganze Reihe
anderer Mobilfunkanbieter mit günstigen Tarifen per Vorauskasse. Solche Prepaid-Tarife eignen
sich nicht nur für Wenigtelefonierer sondern aufgrund der oftmals vergleichsweise günstigen
Preise auch für Handy-Besitzer mit normalem Nutzungsverhalten oder solche, die eine möglichst
starke Kostenkontrolle wünschen: Schließlich kann der Kunde mit einem Prepaid-Tarif nur so
lange per Handy telefonieren, bis der zuvor eingezahlte Guthabenbetrag aufgebraucht
ist.
nächste Seite: Ausreichendes Guthaben ist zunächst immer notwendig
Allerdings gibt es auch einige Mobilfunkangebote mit Vorkasse auf dem Markt, die aber nicht in Echtzeit sondern zeitverzögert über eine Postpaid-Plattform abgerechnet werden und gleichzeitig für echtes Prepaid untypische Vertragsbedingungen nach sich ziehen können: Zu solchen Besonderheiten von diesen "Quasi-Prepaid"-Tarifen gehören beispielsweise ein regelrechter Vertragsabschluss anstatt des reinen Kaufs eines Prepaid-Starterpakets. Auch das Recht des Mobilfunkanbieters, vor Vertragsabschluss Anhaltspunkte zur Bonität eines Kunden bei Auskunfteien wie der Schufa einzuholen und gegebenenfalls einen Vertragsabschluss zu verweigern, zählt dazu. Und es kann eine Mindestvertragslaufzeit geben, die allerdings in den meisten Fällen bei nur einem Monat liegt. Weniger Kostenkontrolle mit Quasi-Prepaid-Tarifen
Dadurch ist es Kunden auch relativ leicht möglich, mit ihrem Verrechnungskonto ins Minus zu geraten. Besonders bei einer Nutzung des Quasi-Prepaid-Tarifs im Ausland kann dies aufgrund der hohen Roaming-Kosten zu einer bösen Überraschung führen, oder durch Handy-Anrufe auf teure 0900-Sonderrufnummern. Wer hier einen Minus-Betrag auf dem Guthaben-Konto aufweist, muss laut geltenden AGB den Betrag zügig ausgleichen, damit der Mobilfunkanschluss nicht gesperrt wird. Die größere Kostenkontrolle in echten Prepaid-Tarifen geben manche Handy-Nutzer allerdings auch freiwillig auf, indem sie eine automatische Guthabenaufladung per Lastschrift vom Bankkonto oder Bezahlung per Kreditkarte aktivieren. Damit umgehen sie den Kauf eines Guthaben-Vouchers im Supermarkt, am Kiosk oder an der Tankstelle, das Freirubbeln des Guthaben-Codes und das Eingeben dieses Codes über die Handy-Tastatur. Neues Guthaben wird dann bei Bedarf selbst vom Kunden oder automatisch nach Unterschreiten eines bestimmten Guthabenbetrags auf dem Kundenkonto aufgeladen. Vertragsabschluss nur mit Bankkonto und nach BonitätsprüfungWährend der Handy-Nutzer bei einer SIM-Karte für einen echten Prepaid-Tarif meist lediglich seinen Ausweis vorzeigen muss, müssen Neukunden für den Abschluss eines Vertrags in einem "Quasi-Prepaid"-Tarif in der Regel einen deutschen Wohnsitz und ein Bankkonto bei einem deutschen Geldinstitut nachweisen können. Für Touristen, Geschäftsreisende oder andere Besucher, die nur wenige Wochen lang in Deutschland unterwegs sind und mit einer hiesigen Prepaid-Karte teure Roaming-Kosten umgehen wollen, ist der Kauf einer solchen "Quasi-Prepaid"-Karte damit nicht möglich. Zum Kauf echter Prepaid-SIM-Karten müssen sie in der Regel lediglich einen Ausweis vorzeigen. Weiterer Unterschied beim Kauf eines Prepaid-Starterpakets: Bei echten Prepaid-Tarifen wird nicht zuvor die Bonität des Kunden geprüft, bei Quasi-Prepaid-Tarifen behalten sich in der Regel die Anbieter in ihren AGB das Recht vor, solche Informationen über Auskunfteien wie der Schufa einzuholen und eventuell den Vertragsabschluss zu verweigern.
Auf der zweiten Seite dieses Artikels zeigen wir Ihnen in der
Übersicht, welche Anbieter echte Prepaid- bzw. Quasi-Prepaid-Tarife führen.
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Anzeige:
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Weitere News vom 02.12.2009:
- FAZ: Bundeskartellamt ermittelt gegen Deutsche Telekom |
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