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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Urteil: Preissuchmaschinen müssen aktuell sein12.03.2010
17:36 Bundesgerichtshof bezeichnet veraltete Preisangaben als irreführend
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an
die Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen verschärft. Ein
Händler, der dort für sein Angebot wirbt, könne wegen Irreführung des
Verbrauchers belangt werden, wenn eine von ihm vorgenommene
Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird,
entschied der BGH in einem heute veröffentlichten Urteil.
Händler dürften die Preise für Produkte, für die sie in einer
Preissuchmaschine werben, erst dann umstellen, wenn die Änderung auch
in der Suchmaschine angezeigt wird, betonte der BGH.
Durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals erwarteten bei den dort präsentierten Angeboten "höchstmögliche Aktualität". Sie rechneten nicht damit, dass die Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind. Espressomaschine für 587 statt 550 Euro
Der beklagte Händler stand mit den von ihm geforderten 550 Euro unter 45 Angeboten an erster Stelle, und zwar auch noch um 20.00 Uhr des genannten Tages, obwohl er den Preis für die Espressomaschine drei Stunden zuvor auf 587 Euro heraufgesetzt hatte. Er hatte idealo.de die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, indem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hatte. Derartige Änderungen werden in der Preissuchmaschine aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt. Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" reicht nichtDer klagende Media Markt verlangte, dass dem Händler dieses Vorgehen künftig untersagt wird und seine Schadenersatzpflicht festgestellt wird. Media Markt bekam nun auch in dritter Instanz recht. Die Revision des Händlers wurde verworfen. Der BGH wies darauf hin, dass auch der Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" in der Fußzeile der Preisvergleichsliste eine solche Irreführung der Verbraucher nicht ausräumen könne. (AZ: I ZR 123/08 - Urteil vom 11. März 2010) Weitere Artikel zum Thema "Suchmaschinen"
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| Gilt das auch für Google??? | 602sl | 13.03.10 00:08 | |||||||
| Richter ohne Ahnung | papaboy | 12.03.10 22:51 | |||||||
| endlich, aber bitte auch die ... | caslo | 12.03.10 21:41 | |||||||
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