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Keine Ermittlungen wegen Hackerangriff auf Polizei-Server

23.03.2012
15:52

Hacker hatte wohl gute Absichten und wies auf Sicherheitslücken hin

Von mit Material von dpa
Keine Ermittlungen wegen Hackerangriff auf Polizei-Server
Keine Ermittlungen wegen Hackerangriff auf Polizei-Server
Der Hackerangriff auf das Internetportal der nordrhein-westfälischen Polizei wird für den Angreifer folgenlos bleiben. Das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft heute. Sie bestätigte damit einen Bericht des Bielefelder Westfalen-Blatts.

Es sei auch weder eine Strafanzeige erstattet, noch ein Strafantrag gestellt worden. Der Hacker habe offenbar "gute Absichten" verfolgt und die Polizei auf die Sicherheitslücken hingewiesen.

Kein Schaden entstanden: Hacker wollte nur Sicherheitslücken aufdecken

Ein echter Schaden ist nicht entstanden und der Hacker hat auch keinerlei sensible Daten auf dem Polizei-Server ausgespäht. Er sei bei seinem Eindringen in das Computernetzwerk der Polizei bewusst an der Oberfläche geblieben. "Er hatte die Möglichkeit, weiter zu kommen, dies aber nicht getan", sagte Oberstaatsanwältin Karin Schwarz. Deswegen werde es keine Suche nach dem Täter geben.

Das Portal hatte vor dem Abschalten acht Millionen Zugriffe im Monat. Über die Internetwache waren im vergangenen Jahr 56 000 Strafanzeigen erstattet worden. Darüber hinaus sind 4500 Hinweise von Bürgern eingegangen.

Die Internetseite war nach dem Vorfall Ende Januar wochenlang abgeschaltet und ist seit 16. März nur in abgespeckter Form wieder verfügbar. Nach der Abschaltung hat das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste gravierende Sicherheitsmängel am Server festgestellt. Momentan stehen Informationen für die Bürger zum Herunterladen sowie Online-Formulare zum Erstatten von Anzeigen noch nicht zur Verfügung - dies soll aber bald nachgeholt werden. Längerfristig ist die Einrichtung eines komplett neuen Portals geplant - dies wird aber frühestens 2013 fertig. Noch nicht geklärt ist, ob auch Facebook in das neue Portal integriert wird.

Derzeit könne auch die bundesweit erste Polizei-App, die NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor einem Jahr vorgestellt hatte, nicht genutzt werden, so das "Westfalen-Blatt".

Die Entscheidung der Ermittlungsbehörden ist deswegen bemerkenswert, weil das Eindringen in fremde Computernetze in der Regel als Straftat verfolgt wird und viele Ermittler meist nicht zwischen Hackern mit "guten Absichten" und "bösen" Crackern unterscheiden.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre