![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
OVG Münster: Rundfunkgebührenpflicht für PC mit Internetzugang26.05.2009
16:06 Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig
Für einen privaten PC mit Internetzugang müssen
Rundfunkgebühren gezahlt werden, wenn ansonsten kein herkömmliches
Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Dies entschied der 8. Senat des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster heute in zwei
Grundsatzurteilen, wie das Gericht mitteilte (Az.: 8 A 2690/08 sowie 8 A 732/09).
Die Kläger, zwei Studenten, hatten gegenüber dem beklagten WDR angegeben, in ihrer Wohnung über einen internetfähigen PC, nicht aber über ein Radio oder einen Fernseher zu verfügen. Ihren PC würden sie nicht zum Rundfunkempfang, sondern ausschließlich zu anderen Zwecken nutzen. Der WDR zog die Kläger daraufhin zu Rundfunkgebühren für ein sogenanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät in Höhe von 5,52 Euro monatlich heran. Den dagegen erhobenen Klagen gab ein Verwaltungsgericht in erster Instanz statt und hob die Gebührenbescheide auf. Die Berufung des WDR hatte beim Oberverwaltungsgericht Erfolg. Der Senat wies die Klagen der beiden Studenten ab, weil ein PC mit Internetzugang ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" sei. Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR könnten zahlreiche Radiosender live empfangen werden. Wer über einen PC mit Internetanschluss verfügt, sei Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät "zum Empfang bereithalte", hieß es zur Begründung. Dabei komme es grundsätzlich nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern lediglich auf die Nutzungsmöglichkeit an. Es sei deshalb unerheblich, dass viele PC-Besitzer kein Radio über das Internet hörten. Ausreichend sei, dass ein nicht unerheblicher Teil der Internetnutzer - insbesondere die Jüngeren - den PC zum Rundfunkempfang nutzten. Rundfunkgebühr für einen PC mit Internetzugang zu erheben, sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Zudem verletze die relativ geringe Gebühr nicht die Informationsfreiheit oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Weitere Artikel zum Thema GEZ-Gebühren für Handy und PC
30.10.11 - Editorial: Legale Privatkopie macht Handys teurer
13.10.11 - Streit um "Tagesschau"-App: Gericht drängt auf gütliche Einigung 18.08.11 - GEZ darf keine zusätzlichen Gebühren für Arbeits-PCs erheben 19.12.10 - GEZ für alle: Haushaltsabgabe auf der Kippe 15.12.10 - GEZ-Gebühr: Haushaltsabgabe durch Ministerpräsidenten besiegelt
Angebote unserer Partner
Unitymedia:
Mach’s 3play: Jetzt die Kombiangebote mit DigitalTV entdecken.
Jetzt zugreifen!
ddp / Ralf Trautmann
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 26.05.2009:
- |
|
Günstig surfen
teltarif.de-Breitband-Rechner
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-by-Call-Tarifrechner Der Mobilfunk-Daten-Rechner Aktuelle DSL-Flatrates Kabel-Internet-Tarife Überblick: LTE-Tarife Tarife: Satelliten-Internet
DSL beschleunigen
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Alles zu Internet by Call Kostenlos surfen SMS kostenlos Freie Domains finden E-Mail: POP- und IMAP-Daten Freemailer im Überblick
Internet-Anbieter
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||