teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 15.02.2012 

OVG Münster: Rundfunkgebührenpflicht für PC mit Internetzugang

26.05.2009
16:06

Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig


Für einen privaten PC mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden, wenn ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Dies entschied der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster heute in zwei Grundsatzurteilen, wie das Gericht mitteilte (Az.: 8 A 2690/08 sowie 8 A 732/09).

Die Kläger, zwei Studenten, hatten gegenüber dem beklagten WDR angegeben, in ihrer Wohnung über einen internetfähigen PC, nicht aber über ein Radio oder einen Fernseher zu verfügen. Ihren PC würden sie nicht zum Rundfunkempfang, sondern ausschließlich zu anderen Zwecken nutzen. Der WDR zog die Kläger daraufhin zu Rundfunkgebühren für ein sogenanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät in Höhe von 5,52 Euro monatlich heran. Den dagegen erhobenen Klagen gab ein Verwaltungsgericht in erster Instanz statt und hob die Gebührenbescheide auf.

Die Berufung des WDR hatte beim Oberverwaltungsgericht Erfolg. Der Senat wies die Klagen der beiden Studenten ab, weil ein PC mit Internetzugang ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" sei. Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR könnten zahlreiche Radiosender live empfangen werden.

Wer über einen PC mit Internetanschluss verfügt, sei Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät "zum Empfang bereithalte", hieß es zur Begründung. Dabei komme es grundsätzlich nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern lediglich auf die Nutzungsmöglichkeit an. Es sei deshalb unerheblich, dass viele PC-Besitzer kein Radio über das Internet hörten. Ausreichend sei, dass ein nicht unerheblicher Teil der Internetnutzer - insbesondere die Jüngeren - den PC zum Rundfunkempfang nutzten.

Rundfunkgebühr für einen PC mit Internetzugang zu erheben, sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Zudem verletze die relativ geringe Gebühr nicht die Informationsfreiheit oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Weitere Artikel zum Thema GEZ-Gebühren für Handy und PC

Angebote unserer Partner

Unitymedia: Mach’s 3play: Jetzt die Kombiangebote mit DigitalTV entdecken. Jetzt zugreifen!
 
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

NEU: o2 Blue M Professional – Die Alle-Netze-Flat
Internet Flat 500 + 1 Monat gratis surfen!

Hier klicken!
Nur 27,90€/Monat: Mobil-, Festnetz- und Internet-Flat
Hier klicken!
Unitymedia Doppelflatrate mit 32 Mbit/s nur 25 € mtl.

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Ja und was denn jetzt? Hohes Nivea. 21.12.11 20:13
GEZ "Wasserkopf entsorgen" chickolino 09.12.11 00:45
RE: Ja und was denn jetzt? MichaZ 06.12.11 21:57
RE: Ja und was denn jetzt? SoloSeven 06.12.11 15:17
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

Weitere News vom 26.05.2009:

-  Asus zeigt Eee PC 1005HA und Eee PC 1008HA
-  Weniger ist mehr: Asus erklärt Umstrukturierung (Video)
-  Video: Die neuen Seashell-Netbooks von Asus
- Tages-Flatrates für mobile Internet-Nutzung im Vergleich
- Microsoft stellt SP2 für Windows Vista zum Download bereit
- Abozahlen bei Kabel Deutschland steigen kräftig
- United Internet ruft neue DSL-Offensive aus
- Nokia startet Ovi Store als Pendant zum iPhone-AppStore
- OVG Münster: Rundfunkgebührenpflicht für PC mit Internetzugang
- Gericht setzt Verfügung zur Vorratsdatenspeicherung vorerst aus
- Inhouse-Verkabelung: Lichtleiter aus Kunststoff als Ethernet-Ersatz
-  Asus dampft Eee-PC-Angebot stark ein
-  Update: Asus zeigt Eee PC 1008HA und 1005HA in Hamburg
- Yahoo! oneSearch Voice versteht jetzt auch deutsche Suchbegriffe
- Neuer Handy-Discounter Yukoono: Minutenpreise ab 5 Cent (aktualisiert)
- Abschreiben online: Internet begünstigt Plagiate
- T-Mobile bietet Mobile-Daten-Flatrate für 29,95 Euro
- E-Plus: Medion Akoya Mini E1210 mit Vertrag für 1 Euro
- Telekom will Sparprogramm verlängern
- 1&1-Mutter United Internet kauft DSL-Geschäft von freenet
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Werbung

hier klicken!


Wann wollen Sie online gehen?
  
Welche Preisangabe?
 Nur Tarife mit längerer Gültigkeit
Genauer Vergleich

Internet-Anbieter
Die Suchmaske unterstützt mehr als 50 Top-Level-Domains (z.B. .de, .at, ch, .fr, .com, .net, .org und viele mehr).
gewünschter Domainname:

powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre