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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.05.2013 |
Gericht: Keine Online-Video-Plattform der privaten Fernsehsender08.08.2012
17:05 Gericht bestätigt Bescheid des Bundeskartellamts
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa
![]() Die Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL sind mit ihrem gemeinsamen Online-Video-Portal gescheitert. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat einem geplanten, gemeinsamen offenen Internetportal von den privaten Fernsehsendern Pro 7, Sat 1 und RTL eine Absage erteilt. Das Gericht wies heute eine Beschwerde der TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL gegen ein im Februar 2011 ergangenes Verbot durch das Bundeskartellamt ab. Die Sendergruppen wollten eine technische Plattform für private und öffentlich-rechtliche TV-Sender schaffen. Darauf sollten die Zuschauer - wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender - nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Kostenlos, werbefinanziert und offen für andere Sender sollte das Angebot sein. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beiden Sendergruppen hielten sich am Mittwoch ein Vorgehen dagegen offen. Marktbeherrschendes Duopol würde auf Online-Markt übertragenDas Gericht folgte der Argumentation der Kartellwächter: Mit der Plattform würde das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung" in Deutschland weiter verstärkt. Auf dem rund vier Milliarden Euro schweren bundesdeutschen Fernseh-Werbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent. Zwar liege ihr Marktanteil bei den gesehenen Videos im Internet bei insgesamt lediglich etwa fünf Prozent, aber die Rückwirkung auf den Fernseh-Werbemarkt sei entscheidend, befand das Gericht. "Das bestehende Duopol wird verstärkt. Wir halten das im Ergebnis für zutreffend", hatte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen im April bei einer mündlichen Verhandlung gesagt. Reaktionen: TV-Sender kritisieren, Kartellamt lobtBeide TV-Sendergruppen äußerten ihr Unverständnis für das Urteil. "Wir halten die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich", erklärte die Mediengruppe RTL Deutschland. Es sei auch eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft, sagte ein Sprecher von ProSiebenSat.1. "Denn ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt aufzurollen." Das Bundeskartellamt wertete die Entscheidung als wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien. "Die Dynamik dieser Märkte schließt nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen", ergänzte Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamtes, laut einer Mitteilung. Mit diesem Urteil bleibt weiter unklar, wann und ob eine Art 'deutsches Hulu' auf den Markt treten wird. Hulu ist ein amerikanisches Portal, auf dem Zuschauer Fernsehinhalte auch nach dem Ausstrahlungstermin ansehen können. Das Portal ist werbefinanziert. Weitere Meldungen zum Thema Video on Demand
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