In einem heute veröffentlichten Offenen Brief fordert der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den neuen Bundeswirtschaftsminister
Rainer Brüderle (FDP) auf, nicht-kommerzielle Hotspots und
E-Mail-Dienste von der Pflicht zur verdachtslosen
Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen. Hintergrund ist ein
Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und Bundesnetzagentur über die
Reichweite der Pflicht zur Verbindungsdatensammlung.
Am 16. Oktober 2009 teilte EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage
des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mit, zur Vorratsdatenspeicherung
seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine "Verbindung zu
einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art"
aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur auch
nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu
protokollieren. Tun sie dies nicht, drohen hohe Bußgelder.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen
Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem
Schreiben an Brüderle warnt der Arbeitskreis, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur
bedrohe "die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine
wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet.
Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und
Anonymisierungsdienste (TOR-Server) seien "finanziell, personell
und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen
Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen". Brüderle
habe sich in der Vergangenheit stets gegen die
Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür
einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen
Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.
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