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Forderung: Brüderle soll Vorratsdatenspeicherung einschränken


Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht Offenen Brief  06.11.2009
11:55


In einem heute veröffentlichten Offenen Brief fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den neuen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) auf, nicht-kommerzielle Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen. Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Verbindungsdatensammlung.
     Am 16. Oktober 2009 teilte EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mit, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine "Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art" aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tun sie dies nicht, drohen hohe Bußgelder.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnt der Arbeitskreis, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe "die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet.
     Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste (TOR-Server) seien "finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen". Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre