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Gesetzesänderung soll Risiko für WLAN-Betreiber senken

12.10.2012
17:17

Bundesrat befürwortet Initiative der Länder Berlin und Hamburg

Von mit Material von dpa und dapd
Kostenlos surfen an öffentlichen Plätzen und ohne Registrierung, das könnte nach einer Gesetzesänderung möglich sein.
Kostenlos surfen an öffentlichen Plätzen und ohne Registrierung, das könnte nach einer Gesetzesänderung möglich sein.
Betreiber eines WLAN-Netzes könnten künftig nicht mehr so schnell haften müssen, wenn die Nutzer des WLANs im Internet gegen das Gesetz verstoßen. Der Bundesrat befürwortete heute eine entsprechende Initiative aus Berlin und Hamburg, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine Änderung der entsprechenden Gesetze das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken.

In dem ohne Aussprache verabschiedeten Entschließungsantrag wird auf die "beträchtlichen Risiken" verwiesen, die für Betreiber von öffentlichen WLANs bestehen, wenn sie ihren Gästen einen drahtlosen Zugang zum Internet bieten. "Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder Cafés existenzgefährdend sind", heißt es in dem Antrag. Dies verhindere derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden.

Mehr freie WLAN-Hotspots würden Mobilfunknetze entlasten

Für die immer mehr verbreiteten Smartphones, die zumeist mit einem WLAN-Modul ausgestattet sind, wäre eine verstärkte Verfügbarkeit von frei nutzbaren WLAN-Netzen jedoch positiv. Zum einen weil bei der WLAN-Nutzung kein Datentraffic für den Mobilfunk anfällt und zum anderen weil die Mobilfunknetze entlastet werden und jenen Kunden zur Verfügung stehen, die gerade kein WLAN nutzen können. Auch Tablet- und Notebook-Nutzer würden von offenen WLAN-Netzen verstärkt profitieren. Und letztlich laden freie Internetzugänge auch zu einer verlängerten Verweildauer in den Cafés ein, was sich wiederum positiv auf den Umsatz des Betreibers auswirkt.

Derzeit müssen sich die Kunden meist namentlich oder mit einer Handynummer bei den WLAN-Hotspots anmelden. So wird in Hotels zumeist ein Zugang generiert, der an die Zimmernummer gekoppelt ist. Dadurch lässt sei bei Gesetzesverstößen nachziehen, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Zugang genutzt hat. In Cafés und Restaurants lassen sich die Passwörter meist am Tresen oder der Bedienung erfragen. In der Praxis werden hier keine persönlichen Daten abgefragt, jedoch ändern sich die Passwörter häufiger oder aber die Kunden bekommen auf Nachfrage Einmal-Passwörter.

Gewerkschaft der Polizei sieht Lockerung kritisch

Die Gewerkschaft der Polizei sieht solche Pläne kritisch. Öffentliche WLAN-Zugänge dürften kein Einfallstor für anonyme Kriminalität im Internet werden, warnte die Gewerkschaft. Ihr Vorsitzender Bernhard Witthaut forderte, dass auch bei freiem WLAN-Zugang immer nachvollziehbar sein müsse, wer das Angebot nutze. Sonst seien den Sicherheitsbehörden die Augen verbunden. Eine solche Kontrolle der Nutzer lehnen beispielsweise Netzaktivisten ab. Die Bundesregierung kann jetzt entscheiden, ob sie die Anregung der Länder aufgreift oder nicht.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Genau wegen dem Mist ist ... bholmer 14.10.12 16:12
RE: Genau wegen dem Mist ist ... peti55 13.10.12 09:50
oder per VPN nach Hause LilaFox 13.10.12 07:26
RE: Genau wegen dem Mist ist ... batrabbit 13.10.12 01:46
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre