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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 30.05.2012 |
o2 stellt Kunden ungefragt auf neue Reise-Option um06.06.2011
18:40 Bundesnetzagentur und EU-Kommission prüfen das Vorgehen des MobilfunkersInhaltsverzeichnis:1. Neue o2-Reise-Option lohnt sich nur in manchen Fällen2. Verstoß gegen die EU-Roamingverordnung? ![]() o2 stellt Kunden ungefragt auf die neue Reise-Option um Der Münchener Mobilfunker o2 hat - wie berichtet - mit dem heutigen Tage sein neues Roaming-Produkt "Reise-Option" gestartet. Dieses wird ab sofort automatisch für neue Verträge eingerichtet. Auch Bestandskunden wurden von dem Netzbetreiber umgestellt - und das ungefragt und bislang ohne aktive Information über die neue Voreinstellung. Die o2-Reise-Option im Vergleich mit dem Euro-TarifDabei ist der neue Roaming-Tarif für viele Kunden nicht unbedingt vorteilhaft: Zwar kosten Kurzmitteilungen aus dem europäischen Ausland - wie auch im von der EU regulierten und als Standard-Roaming-Modell festgelegten Euro-Tarif - 13 Cent pro SMS. Bei Gesprächen zahlen Kunden unter Umständen aber kräftig drauf: Denn in der neue o2-Reise-Option fallen pauschal 75 Cent pro Gespräch an. Wird in der EU abgehend telefoniert, kommen zusätzliche 30 Cent pro Minute hinzu. Für eingehende Gespräche gilt die 75-Cent-Pauschale eine Stunde lang, aber der 61. Gesprächsminute kommen 20 Cent pro Minute hinzu. Für alle Gespräche gilt ein Minutentakt (60/60). Mobiles Surfen wird mit 1,50 Euro pro Megabyte (100-kB-Takt) tarifiert. Im Euro-Tarif hingegen kosten abgehende Gespräche innerhalb der EU ab 1. Juli nur noch maximal 41,65 Cent pro Minute, für im EU-Ausland angenommene Telefonate sind es sogar nur minütlich gut 13 Cent - genauso wie für Kurzmitteilungen (ebenfalls maximal 13,09 Cent). Dabei müssen eingehende Gespräche im besonders vorteilhaften Sekundentakt (1/1) abgerechnet werden, bei abgehenden Telefonaten im 30/1-Takt. o2-Reise-Option lohnt sich bei abgehenden Gesprächen erst ab der siebten MinuteDas o2-Modell rechnet sich demzufolge - gegenüber der ab Juli geltenden Stufe des Euro-Tarifs - für vom EU-Ausland aus geführte Gespräche erst ab der siebten Gesprächsminute. Bei angenommenen Gesprächen lohnt sich die o2-Reise-Option ab der sechsten Gesprächsminute. Bei kurzen Gesprächen - unterstellen wir einmal einen Anruf von 1:30 Minute Dauer - zahlen Reise-Options-Kunden daher kräftig drauf: Durch die Minutentaktung werden bei o2 für ein abgehendes Telefonat mit dieser Länge 1,35 Euro und für ein eingehendes Gespräch die in der ersten Stunde pauschal anfallenden 75 Cent fällig. Im Euro-Tarif wären es für das abgehende 90-Sekunden-Gespäch lediglich 62,48 Cent und für das ankommende 19,6 Cent. Viele Kunden erbost über ungefragte UmstellungAls äußerst problematisch kritisieren zahlreiche Bestandskunden der deutschen Telefónica-Marke die automatische Umstellung, ohne gefragt und bislang auch nicht informiert worden zu sein. Im Support-Forum des Unternehmens sammeln sich bereits wütende Stimmen, die ein Statement des Konzerns einfordern. "Das verstößt nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen deutsches Vertragsrecht, wenn Verträge einseitig zu ungunsten des Kunden geändert werden. Darüber hinaus gibt es seitens o2 keinerlei Informationen über diese Änderung", schreibt etwa der User "zündi". Und "0Thomas0" äußert aufgebracht: "Das ist eine riesen Schweinerei was hier abläuft! Ich habe gerade in meinen Daten geschaut. Auch ich wurde ungefragt umgestellt und habe keine Information erhalten! Hätte ich es nicht auf Teltarif gelesen, wäre ich aus alle Wolken gefallen. Ich fahre nächste Woche in den Urlaub und das ist schon eine verschlechterung!" [sic!]. o2-Moderatorin: Preise gibts erst beim GrenzübertrittDie o2-Moderatorin "Sandra" indes kann die Wogen nur wenig glätten. Sie schreibt unter anderem: "Zur Umstellung gibt es voraussichtlich keine SMS, da die Umstellung direkt im System erfolgt. Die Info-SMS, die bei Einbuchen in das ausländische Netz erfolgt, wird dann die Preise der Reise-Option nennen." Ist das Vorgehen von o2 legal? Oder verstößt der Netzbetreiber gegen geltendes (EU-) Recht? Was die Bundesnetzagentur und die EU-Kommission zur Roaming-Tarif-Umstellung durch o2 sagen und wie das Münchener Unternehmen sein Vorgehen selbst beurteilt, lesen Sie auf Seite 2 unseres Artikels.
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