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Lüdenscheid: Handygegner finanzieren Funkloch

25.10.2010
10:06

Handygegner bezahlen Strafe für gekündigten Mietvertrag mit o2


Das Leben schreibt die verrücktesten Geschichten. Die folgende erscheint zwar ziemlich bizarr, hat sich aber wirklich so ereignet.

Der Münchner Mobilfunknetzbetreiber o2 wollte im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid eine Sendeanlage errichten, um bestehende Funklöcher in und um Lüdenscheid zu schließen und seinen Kunden somit störungsfreies mobiles Telefonieren zu ermöglichen. Dazu schloss o2 mit dem Großgrundbesitzer Baron Alhard Freiherr von dem Bussche-Kessell, Inhaber des Waldgeländes "Auf der Hardt" bei Lüdenscheid-Pöppelsheim, einen Vertrag ab. Gelände mit geplantem Sendemast
Fotomontage Gelände mit geplantem o2-Sendemast

Schnell bildet sich eine Bürgerinitiative namens "Funk-Feuer", welche massive Bedenken gegen den Sender hat. Die Anwohner befürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen und vor allen Dingen einen Wertverlust ihrer Häuser und Grundstücke. Also forderte sie den Freiherr auf, die Sendestation von o2 zu verhindern.

Der Baron bedauert zunächst, aber die Bürgerinitiative präsentiert ihm eine skurrile Idee: Falls der Baron den Vertrag mit o2 wieder kündigen werde, bekäme er 20 000 Euro, quasi als Wertausgleich für den Pachtverlust und die mögliche Konventionalstrafe. Da passt es gut, dass in der Initiative ein Anwalt mit dabei ist, denn die Anwaltskosten sollen sich dem Vernehmen nach auf 3 000 Euro belaufen haben.

Ab wann ist Moblfunkstrahlung gefährlich?

Anfangs ist der Baron noch skeptisch, ob das überhaut geht. Auch hat die Bürgerinitiative eigentlich gar kein Geld. Die örtlichen "Lüdenscheider Nachrichten" schreiben einen bissigen Kommentar: "Blöd ist nur, dass die Pöppelheimer diese Kohle gar nicht haben und nun Bettelbriefe verschicken. Da sieht man mal, wie gefährlich diese Mobilfunkstrahlung ist. Die sorgt schon für Hirnschwund, bevor überhaupt ein Mast steht."

Doch als der Baron den Mietvertrag mit dem Netzbetreiber tatsächlich kündigt und nun die 20 000 Euro erwartet, bekommt die Bürgerinitiative mit dem Argument: "Der Baron könnte alles wieder rückgängig machen", das nötige Geld (insgesamt 23 000 Euro für Baron und Anwalt) zusammen.

Wie mit dem Vorgang vertraute Personen berichten, soll o2 den adligen Vermieter zu einer Konventionalstrafe in Höhe von 12 000 Euro verdonnert haben, bleiben 8 000 Euro für die entgangene Standortmiete. Der befragten o2-Pressestelle waren diese Zahlen nicht bekannt, die Summe von 20 000 Euro kenne man nur aus der örtlichen Presse.

Bestätigt wurde hingegen, dass die Stadt Lüdenscheid einer möglichen Standort-Alternative für den neuen Sender die Zustimmung verweigert habe. Im Moment besteht das o2-Funkloch in Teilen Lüdenscheids noch immer und o2 sucht weiter nach einem neuen Standort. Es bleibt ein mulmiges Gefühl: Mit der Angst der verunsicherten Mitbürger lässt sich unter Umständen sogar noch Geld verdienen. Vielen verängstigten Bürgern ist einfach nicht klar, dass ein Handy, das immer mit seiner voller Leistung senden muss, um die nächste Sendestation - falls überhaupt - erreichen zu können, wesentlich ungesunder ist, als eine vernünftige flächendeckende Versorgung, bei der das Handy nur mit minimalen Leistungen senden müsste. Und das Handy hat man in der Hand und hält es sogar an den Kopf - hier sind die Auswirkungen sehr viel stärker als die einer kilometerweit entfernten Sendestation. Wer Angst vor Strahlung hat, braucht ja selbst kein Handy zu verwenden. Doch so konsequent sind nur ganz Wenige.

Es geht auch anders

In der Schweiz ist man schon viel weiter: Hier sind die Strahlungs-Grenzwerte viel geringer, dafür ist die Flächendeckung oft besser, weil viel mehr kleinere Sender in der Fläche verteilt sind. Würde gleiches in Deutschland passieren, könnte es vor Ort vielleicht weniger Proteste geben, weil die Sendeanlagen viel unauffälliger sind. Allerdings wäre ein solcher Netzausbau mit höheren Kosten verbunden.

Vermutlich ist das ganze eher ein "Zeitgeist-Problem". Manche Sendestation sieht nicht besonders ästhetisch aus und mancher Mitbürger versteht auch nicht, warum vier Netzbetreiber vier einzelne getrennte Netze aufbauen müssen. Das wiederum hängt nicht unbedingt mit einer mangelnden Kommunikationsbereitschaft der Netzbetreiber, sondern mit den Lizenzbedingungen für den UMTS-Aufbau zusammen. Der Bürgerinitiative ist das vermutlich komplett egal, solange ja nicht ein Sender in der Nähe der eigenen Häuser zu sehen ist.

© Thomas Durst / fotolia.de Der Strahlenherd in der Hosentasche
Immer wieder berichten Medien über Gefahren der Mikrowellen-Strahlung, die von Mobilfunktelefonen und -basisstationen abgegeben wird. Wie gefährlich ist Mobilfunkstrahlung wirklich? Und was kann man tun, um das persönliche Risiko zu verringern?
Die Antworten finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Strahlung
 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Aber dann Beschwerden über ... mikiscom 28.10.10 08:15
RE: Wertminderung? Aufwertung! Hohes Nivea. 27.10.10 12:36
RE: Wertminderung? Aufwertung! Beschder 27.10.10 12:20
RE: Wertminderung? Aufwertung! Hohes Nivea. 27.10.10 12:17
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre