Wie bereits
berichtet sind Notrufe per
Handy spätestens
ab dem 1. Juli dieses Jahres nur noch mit eingelegter und betriebsbereiter SIM-Karte
möglich. Dies geht aus der Notrufverordnung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie
(
BMWi) hervor, die heute in Kraft tritt.
Nach Angaben des Ministeriums werden mit der Verordnung die
rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf
ergänzt. Unter anderem werde in der Notrufverordnung neben der
europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit
Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die
traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.
Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe
auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde laut Ministerium
notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu
gebieten. In Spitzenzeiten seien nach Angaben der
Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich
gewesen. Wegen der fehlenden Karte seien die Anrufer aber nicht zu
ermitteln gewesen.
Das Ministerium wies darauf hin, dass trotz der mit einer
SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Mobilfunk-Anbieter
sichergestellt sei, dass Notrufe zur 112 auch in einem Gebiet
abgesetzt werden können, das von einem anderen Anbieter versorgt
wird.