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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 11.02.2012 |
Notruf ohne SIM-Karte wird künftig verhindert25.05.2009
17:50 Mobilfunkanbieter dürfen bald keinen Notruf ohne gültige SIM-Karte zulassen
Eine Initiative des Bundesrates wird
künftig die Chancen auf schnelle Hilfe in
heiklen Notsituationen spürbar einschränken. Der sogenannte "SIM-Less"-Notruf
soll verboten und technisch unmöglich gemacht werden. Proteste von Betroffenen
gibt es bislang erstaunlicherweise kaum.
Im aktuellen Amtsblatt der Bundesnetzagentur geht es nun um §108 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit §4 Abs. 7 Nr. 1 und 2 und §7 Absatz 7 der Verordnung über Notrufverbindungen (kurz NotrufV).
In aller Kürze: Notrufverbindungen sollen von Mobiltelefonen künftig nur noch mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte möglich sein. Bisher war das auch ohne SIM-Karte möglich. Wenn die SIM-Karte ohne Guthaben, die Geheimzahl (PIN) unbekannt, die Karte abgelaufen, gesperrt, schlicht defekt oder verloren war, konnte man mit einem Handy ohne SIM-Karte einfach die "112" wählen und wurde mit der nächsten Leitstelle verbunden, vorausgesetzt wenigstens ein Netz war für das Handy noch erreichbar. Angeblich soll die Zahl der "Jux- und Gaudi"-Anrufe so hoch gewesen sein, dass die Innenminister der Bundesländer beschlossen, "Abhilfe" zu schaffen. Man wolle künftig genau wissen, wer da anrufe. Künftig soll ein Notruf nur noch möglich sein, wenn im Handy "eine betriebsbereite Mobilfunkkarte eingelegt ist", welche die "Identifizierung und Authentisierung des Karteninhabers im Mobilfunk ermöglicht." Referenznummer soll zur Lösung führenIm Falle eines Notrufes muss die Rufnummer an die Leitstelle übermittelt werden, auch wenn der Anrufer diese Übermittlung sonst ausgeschaltet hat. Es muss aber dennoch möglich sein, dass Teilnehmer anderer Netze, die mit dem vor Ort verfügbaren Netz kein Roaming-Abkommen haben oder Teilnehmer mit Prepaid-Karten, deren Guthaben schon auf "Null" gefallen ist, einen Notruf absetzen können. Dazu schlägt die Bundesnetzagentur vor, in diesem Falle "eine Referenznummer des Anrufers ... zu übermitteln. Diese Referenznummer wird aus dem aktuellen Datum ... und der Uhrzeit gebildet und einer Dezimalnummer, aus der die teilnehmernächste Vermittlungstelle eindeutig ableitbar ist." Diese Vorschrift könnte bei politischem Willen ebenso auch für Notrufe ohne SIM-Karte gelten. Da die Geräteseriennummer eines Gerätes (IMEI) beim Einbuchen ins Netz übertragen wird, besteht hier eine weitere Chance etwaige mutwillige "Störer" zu ermitteln. Die Bundesnetzagentur bittet daher Verbände, Betreiber der Notrufabfragestellen und Hersteller sich bis spätestens zum 15. Juni bei der Bundesnetzagentur, Referat 424, Postfach 8001 in 55003 Mainz um Stellungnahmen. Anzeige:
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