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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 09.02.2010 |
Eine Initiative des Bundesrates wird
künftig die Chancen auf schnelle Hilfe in
heiklen Notsituationen spürbar einschränken. Der sogenannte "SIM-Less"-Notruf
soll verboten und technisch unmöglich gemacht werden. Proteste von Betroffenen
gibt es bislang erstaunlicherweise kaum.
Im aktuellen Amtsblatt der Bundesnetzagentur geht es nun um §108 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit §4 Abs. 7 Nr. 1 und 2 und §7 Absatz 7 der Verordnung über Notrufverbindungen (kurz NotrufV).
In aller Kürze: Notrufverbindungen sollen von Mobiltelefonen künftig nur noch mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte möglich sein. Bisher war das auch ohne SIM-Karte möglich. Wenn die SIM-Karte ohne Guthaben, die Geheimzahl (PIN) unbekannt, die Karte abgelaufen, gesperrt, schlicht defekt oder verloren war, konnte man mit einem Handy ohne SIM-Karte einfach die "112" wählen und wurde mit der nächsten Leitstelle verbunden, vorausgesetzt wenigstens ein Netz war für das Handy noch erreichbar. Angeblich soll die Zahl der "Jux- und Gaudi"-Anrufe so hoch gewesen sein, dass die Innenminister der Bundesländer beschlossen, "Abhilfe" zu schaffen. Man wolle künftig genau wissen, wer da anrufe. Künftig soll ein Notruf nur noch möglich sein, wenn im Handy "eine betriebsbereite Mobilfunkkarte eingelegt ist", welche die "Identifizierung und Authentisierung des Karteninhabers im Mobilfunk ermöglicht."
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