
Die Björn-Steiger-Stiftung warnt vor unnötigen Todesfällen durch die geplante neue Notrufverordnung
Gegen die geplante Änderung der
Notrufverordnung
zeichnet sich offenbar breiter Widerstand aus der Zivilgesellschaft ab. "Mit
der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden wir erleben,
dass Menschen sterben", sagte Pierre-Enric Steiger, Präsident der
Björn-Steiger-Stiftung. Über den
entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat am Freitag beraten
und ihn in Teilen zurückgewiesen.
"In den Beratungen wurde der Entwurf bezogen auf die GPS-Ortung
allerdings noch verschlimmert", sagt Steiger. Der Entwurf namens
"Technische Richtline Notrufverbindungen" verbiete die Ortung von
Mobiltelefonen über das Global Positioning System (GPS).
GPS dient der Standortbestimmung über Satellit. Bei einem Unfall
kann ein Mensch, dessen Handy die Technologie unterstützt, auf bis
zu 20 Meter genau lokalisiert werden.
Bisher erfolgt die Ortung eines Mobiltelefons nicht über
Satellit, sondern über Antennenmasten. Dabei seien Abweichungen vom
genauen Standort bis zu mehreren Kilometern durchaus üblich, sagt
Steiger, dessen Stiftung 2006 die bundesweite Handyortung bei
Rettungsleitstellen durchsetzte.
Verzögerungen bei der Rettung?
Wie wichtig Mobiltelefone zur Lebensrettung sind, zeigt die
Statistik: Rund die Hälfte aller Notrufe werden von einem Handy
abgesetzt. Bei 180 000 Anrufern jährlich ist eine Ortung per Handy
notwendig. Die GPS-Technologie, die jetzt ausgeschlossen werden
soll, könnte den Prozess vereinfachen und damit die Zeit zur Rettung
verkürzen. "Dieses Gesetz wäre 1996 modern gewesen, aber nicht im
Jahr 2011", warnt Steiger.
Die Björn Steiger Stiftung weist auch auf die Risiken im
Datenschutz hin. Der Gesetzentwurf sieht vor, für jeden Kontakt mit
den Nummern 110 und 112 eine Ortung durchzuführen. Künftig würden
somit die Daten von rund 35 Millionen Notrufen jährlich für bis zu
zwölf Monate archiviert. "Diese unnötige gesetzlich vorgeschriebene
Massenortung halten wir für sehr fraglich", sagt Steiger.
Steiger: SMS-Notruf könnte sehr schnell realisiert werden
Auch gegen die (ausschließliche) Definition einer Notrufverbindung als "Telefon-
oder Telefaxverbindung" gibt es Kritik. "Das heißt, wenn ein
Gehörloser mit dem Fahrrad gegen einen Baum fährt, muss er ein Fax
schicken", erklärt Steiger. Laut Bundesnetzagentur, Urheber des
Gesetzentwurfs, seien Notrufe per SMS an die 110 oder 112 derzeit
weder möglich noch gesetzlich vorgesehen. Dabei bieten die
Polizei-Notrufzentralen in Berlin, Köln und Brandenburg sowie das
Deutsche Rote Kreuz im Saarland mit unterschiedlichen Rufnummern
längst den SMS-Notruf an. Die Mehrzahl der freiwilligen Feuerwehren
wird über Textnachrichten alarmiert.
"Wir könnten den SMS-Notruf binnen 14 Tagen
bundesweit einführen", sagt Steiger, "aber wir brauchen die
gesetzliche Freigabe."