- Runter und wieder rauf: Tarife von Billiganbietern mehr als unbeständig
In der letzten Woche gab es wieder viele Turbulenzen bezüglich
der Anbieter von Orts- und Ferngesprächen über 0190er-Nummern,
wie zum Beispiel TeleBillig oder
Phonecraft. Mehrfach wurde
der Sondertarif von 1,2 Cent pro Minute verlängert,
bevor die Tarife dann von einem auf den anderen Tag kräftig
erhöht wurden - bei Telebillig (0190-029) auf mehr als das Doppelte,
nämlich 2,7 Cent pro Minute. Phonecraft teilte zunächst eine
Erhöhung auf 1,5 Cent pro Minute mit, änderte dann aber
kurzfristig auf 1,8 Cent pro Minute.
Um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es noch
einen ganz neuer Ableger der 01051
Telecom GmbH. telestunt heißt das
jüngste Produkt, und um sich bei den Kunden einzuschmeicheln,
kann man jetzt über die 0190-076 zu 1,2 Cent pro Minute
Orts- und Ferngespräche führen. Doch obwohl noch sehr jung,
werden auch hier die Weichen gleich wieder auf Tariferhöhung
gestellt. Vorerst ist der günstige nur bis zum 14. Februar
garantiert.
teltarif ist der Ansicht, dass börsenähnliche
Telefontarife, die sich im Stundentakt ändern, nicht im
Interesse des Verbrauchers sind. Man will ja nicht täglich
seine Telefonanlage umprogrammieren oder die Tariftabelle
neu drucken. Deswegen werden wir eine bestimmte Technik
einrichten, mit der die Tarife von allen Anbietern, die zu
heftigen Tarifschwankungen neigen, nicht mehr in der normalen
Tariftabelle aufgeführt werden. Diese werden dann erst über
einen zusätzlichen Link wieder angezeigt.
- Telekom: Seit 1. Februar selektive Anrufweiterschaltung möglich
Seit 1. Februar bietet die
Deutsche Telekom ihren Kunden die
selektive Anrufweiterschaltung für T-Net und T-ISDN-Anschlüsse,
sowie die Anrufweiterschaltung im Störungsfall für den T-ISDN
Anschluss an. Bei der selektiven Anrufweiterschaltung legt der
Kunde selbst an seinem Anschluss maximal 10 Rufnummern
oder Rufnummernbereiche fest, die an eine definierbare
Zielrufnummer - beispielsweise das Handy - weitergeleitet
werden. Anrufer mit einer anderen Rufnummer werden nicht
weitergeleitet. Die selektive Anrufweiterschaltung kostet
monatlich 1,03 Euro. Für die Bereitstellung am T-Net
Anschluss sind einmalig 5,16 Euro zu zahlen.
Die Anrufweiterschaltung im Störungsfall leitet bei einer
Anschluss-Störung die ankommenden Verbindungen zu dem vom
Kunden gewünschten Zielanschluss. Die Anrufweiterschaltung
im Störungsfall wird mit monatlich 2,06 Euro für
den ISDN-Basisanschluss berechnet, jede Änderung mit
7,73 Euro.
- T-Online: Blaue Briefe für Kunden, die Filesharing-Dienste bereitstellen
Nach Informationen der Berliner Zeitung, die vom Pressesprecher
bestätigt wurden, verschickt T-Online
dieser Tage "blaue Briefe" an die eigenen Kunden. Dort
werden diese ermahnt, künftig nicht mehr urheberrechtlich
geschütztes Material über File-Sharing-Dienste wie
die Napster-Nachfolger
Gnutella oder Morpheus zur Verfügung
zu stellen.
Hintergrund ist, dass die Rechteinhaber, also Musikverlage
oder Filmverleiher, zunehmend nach illegalen Kopien ihrer
Werke im Internet suchen. Werden sie fündig, wird die
IP-Adresse notiert, anschließend der Provider ermittelt und
entsprechend informiert. Bei T-Online hat man sich jetzt
entschlossen, die entsprechenden eingehenden Hinweise an den
Kunden weiterzutragen. Kundendaten wurden hingegen nicht
herausgegeben.
T-Online fahndet nach eigenen Angaben nicht aktiv nach
illegalem Material. Ganz uneigennützig dürften die Mahnbriefe
an die Nutzer aber dennoch nicht sein. Denn wer massenhaft
heiße Ware zum Download anbietet, erzeugt entsprechend hohes
Transfervolumen, das T-Online bezahlen muss. Wegen zu hoher
Volumina musste beispielsweise 1&1
letzten Herbst allen Bestandskunden die bestehende
DSL-Flatrate kündigen und durch
einen volumenbasierten Tarif ersetzen.
- Wieder Abzock-Versuch mit alter Einwahlnummer?
Schon im letzten Newsletter berichteten
wir von hohen Internetkosten, die durch die Verwendung einer nicht
mehr aktuellen Einwahlnummer entstehen können. Gestern schickte
der Internet-Anbieter eXpressNet eine
Pressemitteilung, in der Nutzer davor gewarnt werden,
ihre alten Verbindungsdaten weiter zu benutzen.
Offenbar wird es mittlerweile zur Masche, die
Tarife bei veralteten Einwahlnummern zu erhöhen, und
arglose Nutzer, die glauben, zu alten Konditionen zu
surfen, abzuzocken. Kürzlich hatte erst der Provider
Avisgo die Einwahlnummer für einen
günstigen Tarif geändert und für die alte Einwahlnummer einen
deutlich teureren Tarif eingeführt.
Bei eXpressNet scheint es nicht der Anbieter selber zu sein,
der die Gunst der noch gespeicherten Verbindungsdaten nutzt,
sondern einer der ehemaligen Partner. Den genauen Wortlaut
der entsprechenden Pressemitteilung von eXpressNet können Sie
der Meldung unter
http://www.teltarif.de/s/s7171.html
entnehmen.
Da in letzter Zeit einige Provider Ihre Einwahlnummern
geändert haben, empfehlen wir Ihnen, die Zugangsdaten Ihres
aktuellen Providers zu überprüfen und dies in regelmäßigen
Abständen zu wiederholen. Verwenden Sie dazu unsere
Internet-Tarifabfrage auf unserer Homepage
http://www.teltarif.de und klicken Sie auf
der Ergebnisseite auf den Namen des jeweiligen Anbieters, um
die Details wie Einwahlnummer, Benutzername und Passwort
einzusehen. Wir empfehlen aber auch, wieder verstärkt
Internet-Provider mit Anwendung zu wählen, denn hier muss Sie
der Provider über Preisänderungen jeweils informieren.
- 1&1 Internet: Nächste Abmahnung
Bereits Ende letzten Jahres hatte der Bundesverband der
Verbraucherzentralen (VZBV) den Internetprovider
1&1
abgemahnt, weil der
Provider tausenden Kunden die DSL-Flatrate
gekündigt bzw. sie in einen
volumenbegrenzten Tarif umgewandelt hatte. Dabei berief sich das
Unternehmen auf die - nach Ansicht der Verbraucherschützer -
ungültige AGB-Klausel 7.4, in der es hieß: "1&1 ist bei
Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in
denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt,
den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen."
Inzwischen änderte 1&1 zwar die AGB, die strittige
Klausel findet sich jedoch an anderer Stelle in leicht
abgeänderter Form wieder. Jetzt heißt es in Punkt 6.4 der AGB:
"[...] 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine
Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist
von vier Wochen zu kündigen". Hier fehlt also lediglich der
Zusatz "die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden".
Gerüchten zufolge soll 1&1 in den nächsten Tagen
aus diesem Grund auch eine erneute Abmahnung inklusive
Unterlassungserklärung durch den VZBV zugehen, da nach deren
Ansicht sich durch die neue Klausel nichts am asynchronen
Kündigungsrecht ändert, bei dem der Kunde die lange Laufzeit
hat, während 1&1 kurzfristig aussteigen oder den Vertrag
ändern kann. Dies war aber der eigentlich Kritikpunkt der
ersten Abmahnung. Sollte 1&1 die Unterlassungserklärung
nicht abgeben, soll die VZBV eine Klage angekündigt haben.
Welche Auswirkungen die Abmahnungen für die betroffenen
(Ex-)Kunden haben werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Es
ist aber durchaus möglich, dass die Kunden prinzipiell auf
der Fortsetzung des alten Vertrags bestehen können.
- T-DSL mit 1,5 MBit/s: BusinessOnline geht in den Regelbetrieb
Die Deutsche Telekom hat ihren
Internetzugang BusinessOnline
zum 1. Februar in den Regelbetrieb überführt. Damit
verkürzt sich gleichzeitig die Mindestvertragszeit von zwölf
auf sechs Monate. Im Grundpreis von 29,58 Euro ist
ein Datentransfer von einem Gigabyte pro Monat enthalten.
Beim Überschreiten des Kontingentes sind für jedes weitere
Megabyte 3,83 Cent zu zahlen. Ab zehn Gigabyte über
dem Volumen verringert sich dieser Preis auf 2,44 Cent
pro Megabyte. Für Kunden mit erheblichem Datentransfer gibt
es eine Kostenbremse: Monatlich werden maximal 522 Euro
als Volumenentgelt abgerechnet. Überträgt man mehr Daten, ist
das kostenfrei. Gegenüber einem normalen T-DSL-Anschluss bietet
Business Online die doppelte Datenübertragungsgeschwindigkeit
im Downlink.
- Neue Mobilfunktarife im Februar
Die Zeit der spektakulären Sonderaktionen, mit denen die
Mobilfunkanbieter auf Kundenfang gegangen sind, ist längst
vorbei. Trotzdem lohnt sich nach wie vor zum Monatswechsel
ein Blick auf die Marktlage, denn Veränderungen gibt es nach
wie vor. So führt T-Mobile heute
seine neuen T-D1-Tarife ein, über die wir bereits berichtet
hatten. Kunden, die sich für einen Laufzeitvertrag entscheiden,
haben nach wie vor die Möglichkeit, auch einen der alten Tarife
zu wählen. Mehr Info über die neuen Tarife, die zumeist günstiger
in der Grundgebühr, aber höher in SMS- und Minutenpreisen liegen,
finden Sie unter der URL
http://www.teltarif.de/s/s6951.html .
Die bisherigen Tarife der
Xtra-Prepaidkarte werden aber
nun nicht mehr vermarktet.
Talkline bringt mit der
Talkcard einen Gutschein für
Mobilfunkkunden mit Vertrag heraus: Diese Geschenk-Karte im
Wert von 25 Euro kann von jedem gekauft und verschenkt
werden - nutzen können sie aber exklusiv die Mobilfunkkunden
von Talkline. Mit der "TalkCard" kann auch das Monatslimit
für den Tarif Talkline Tipp wieder
aufgefüllt werden. Weitere Aktionen des Providers: Wer im
Februar einen
TalkJoy-Vertrag
abschließt, zahlt erst ab Mai eine monatliche Grundgebühr
in Höhe von 7,50 Euro. Zu beachten ist hier allerdings
ein monatlicher Mindestumsatz von 5 Euro, der auch im
Februar, März und April schon anfällt. Wer sich für einen
TalkMore-Vertrag
entscheidet, zahlt erst ab dem neunten Monat den Grundpreis
von 5,09 Euro. Außerdem hat der Elmshorner Provider
bereits vor eineinhalb Wochen eine Promotionaktion für
Free & Easy-Karten
angekündigt, an die sich jetzt auch Netzbetreiber
E-Plus anschließt. Das heißt,
jeder Free & Easy-Neukunde, dessen Karte
bis 30. April aktiviert wird, erhält automatisch eine
Gutschrift über 50 Gratis-SMS, die in alle Netze verschickt
werden können.
Noch bis Ende Februar profitieren E-Plus-Neukunden,
die sich für einen Vertrag über 24 Monate entscheiden, von
einer Grundgebührbefreiung bis Ende März. Das heißt, wer bis
28. Februar einen Vertrag abschießt, zahlt erst ab April
die monatliche Grundgebühr.
Viag Interkom überraschte mit
der Ankündigung, Genion Duo nun auch in Kombination mit
dem Profi-Tarif
anzubieten. Das heißt, das Genion-Produkt, bei dem zwei
Karten über eine gemeinsame Rechnung abgerechnet werden,
ist nun in folgenden Tarifkombinationen erhältlich: Zweimal
Genion Home, zweimal
Genion Home Profi oder
Genion Home/Genion Home Profi. Gespräche zwischen den beiden
Duo-Karten kosten nur 8 Cent pro Minute. Das gilt für
alle drei Tarif-Varianten.
- Nun wird es Ernst: Aus Viag Interkom wird O2
Bereits im Herbst letzten Jahres hatte Viag Interkom den
Namenswechsel angekündigt, nun wird
es konkret: Viag Interkom verschickte in
den letzten Tagen eine offizielle Mitteilung an ihre Kunden, in
der über die Namensumstellung von Viag Interkom zu O2 (sprich:
[o: tu]) berichtet wird. Unter dem einheitlichen Namen "O2"
werden in Europa alle 100-prozentigen Tochtergesellschaften
der British Telecom vereint.
Für die Kunden von Viag Interkom ändert sich, außer dem
Namen, nichts. Alle Tarife und Produkte sollen, zumindest
vorerst, in unveränderter Form erhalten bleiben. Bestehende
Verträge laufen zu den vereinbarten Konditionen weiter.
- Diebstahlschutz für und Betrug mit Handys
Zwar hat (fast) jeder schon ein Handy, edle Geräte sind aber
dennoch weiterhin heiß begehrt, und damit auch ein Zielobjekt
für Langfinger. Eine "elektronische Wegfahrsperre" gibt es
zwar für Handys logischerweise nicht, aber die amerikanische
Firma xilinx arbeitet
an einem Chip, der auf ein Kommando des Netzbetreibers hin das
Handy komplett sperrt. Weg ist es dann zwar trotzdem, aber
der neue Besitzer kann damit auch nichts mehr anfangen. Wenn
gestohlene Handys dank Sperre nicht mehr funktionieren, sinkt
auch deren Marktwert unter Dieben und Hehlern auf (fast) null,
so dass die Diebstähle hoffentlich zurückgehen.
Fraglich ist, ob sich das Verfahren durchsetzt. Denn
gestohlene Handys lassen sich heute bereits netzseitig über
die IMEI-Nummer sperren. Nur setzen nicht alle Netzbetreiber
dieses Verfahren auch um, so dass eine wirklich weltweite
Sperre zur Zeit nicht klappt.
Um fragwürdige Geschäfte geht es auch bei einer Warnung
der Verbraucherzentrale Sachsen. Demnach werden immer wieder
Verbraucher angesprochen, sie hätten ein "Handy gewonnen".
In Wirklichkeit handelt es sich dann meistens um Geräte, die
an einen Mobilfunkvertrag gekoppelt sind. Die Unterschrift
unter diesen wird mit irgendwelchen Vorwänden ("bestätigen
Sie uns, dass Sie das Gerät erhalten haben") abgeluchst.
Besonders schlimm ist, dass bei diesen Geräten dann auch noch
kostenpflichtige Infodienste aktiviert sind, so dass es
Fälle gibt, in denen Rechnungen in vierstelliger Höhe ankamen,
obwohl das Handy kaum benutzt wurde.
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