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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 18.03.2010 |
Inhaltsverzeichnis:
1. Lobbyisten gegen direkte Form des Wettbewerbs 2. VoIP-Telefonate sind kein Call-by-Call-Ersatz
Call by Call
ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte für die
Deregulierung eines Marktes. Quasi über Nacht wurde das Festnetzmonopol
der Deutschen Telekom gebrochen. Denn in
Windeseile hatte sich über die Medien die Nachricht verbreitet, wie man
durch das Vorwählen von ein paar Ziffern deutlich günstiger telefonieren
konnte. Details sind in unserer
Chronik zu
1998 nachlesbar.
Andere Deregulierungen, die in den späteren Jahren folgten, waren weit weniger erfolgreich, weil der Wechselaufwand wesentlich höher liegt. So stellten Marktbeobachter jüngst fest, dass der Abstand zwischen den Großhandels- und Endverbraucherpreisen für Strom in den letzten Jahren trotz Wahlmöglichkeit der Verbraucher zugenommen hat. Offensichtlich wechseln nicht genügend Kunden zum jeweils günstigsten Stromlieferanten, als dass sich ein funktionierender Wettbewerb einstellen würde. Um so trauriger ist es, dass das Deregulierungs-Erfolgsmodell Call by Call und dessen Schwester Preselection zunehmend aufs Abstellgleis geschoben werden. Anscheinend gelingt es den Lobbyisten der großen Anbieter zunehmend, Politiker und Regulierer gegen diese direkte Form des Wettbewerbs einzunehmen. So wählte die EU bei der Regulierung der Roaming-Preise die sozialistische Variante, maximale Endkundenpreise vorzuschreiben, und damit das bestehende Oligopol aus wenigen Mobilfunk-Netzbetreibern noch stärker zu zementieren, statt per Call by Call den Markt für neue Anbieter zu öffnen. Ebenso darf die Telekom-Tochter Congstar seit inzwischen einem Dreivierteljahr ungestraft Telefonanschlüsse anbieten, bei denen Call by Call und Pre-Selection nicht möglich ist. Dabei ist die Deutsche Telekom als bei Telefonanschlüssen weiterhin marktbeherrschendes Unternehmen gesetzlich und durch Beschlüsse der Bundesnetzagentur verpflichtet, dem Verbraucher die freie Wahl des Verbindungsnetzbetreibers per Call by Call zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für Tochterunternehmen wie Congstar.
Geräteseitige Betreiberauswahl? 1 2
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