Call by Call
ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte für die
Deregulierung eines Marktes. Quasi über Nacht wurde das Festnetzmonopol
der
Deutschen Telekom gebrochen. Denn in
Windeseile hatte sich über die Medien die Nachricht verbreitet, wie man
durch das Vorwählen von ein paar Ziffern deutlich günstiger telefonieren
konnte. Details sind in unserer
Chronik zu
1998 nachlesbar.
Andere Deregulierungen, die in den späteren Jahren folgten, waren
weit weniger erfolgreich, weil der Wechselaufwand wesentlich höher
liegt. So stellten Marktbeobachter jüngst fest, dass der Abstand
zwischen den Großhandels- und Endverbraucherpreisen für Strom in den
letzten Jahren trotz Wahlmöglichkeit der Verbraucher zugenommen hat.
Offensichtlich wechseln nicht genügend Kunden zum jeweils günstigsten
Stromlieferanten, als dass sich ein funktionierender Wettbewerb
einstellen würde.
Um so trauriger ist es, dass das Deregulierungs-Erfolgsmodell
Call by Call und dessen Schwester
Preselection zunehmend
aufs Abstellgleis geschoben werden. Anscheinend gelingt es den
Lobbyisten der großen Anbieter zunehmend, Politiker und Regulierer
gegen diese direkte Form des Wettbewerbs einzunehmen. So wählte die
EU bei der Regulierung der Roaming-Preise
die sozialistische Variante, maximale
Endkundenpreise vorzuschreiben, und damit das bestehende Oligopol
aus wenigen Mobilfunk-Netzbetreibern noch stärker zu zementieren,
statt per Call by Call den Markt für neue Anbieter zu öffnen.
Ebenso darf die Telekom-Tochter
Congstar seit inzwischen einem Dreivierteljahr
ungestraft Telefonanschlüsse anbieten, bei denen Call by Call und
Pre-Selection nicht möglich ist. Dabei
ist die Deutsche Telekom als bei Telefonanschlüssen weiterhin
marktbeherrschendes Unternehmen gesetzlich und durch Beschlüsse
der Bundesnetzagentur verpflichtet, dem
Verbraucher die freie Wahl des Verbindungsnetzbetreibers per
Call by Call zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich
auch für Tochterunternehmen wie Congstar.
Geräteseitige Betreiberauswahl?
Der juristische Kniff der Deutschen Telekom: Sie sieht die
Congstar-Anschlüsse nicht als Telefonanschlüsse, sondern als reine
DSL-Datenanschlüsse, auf denen Telefonie
per VoIP/NGN
zusätzlich als Dienst geschaltet ist. Wenn überhaupt, möchte sie
die Betreiberauswahl über das Endgerät des Kunden ermöglichen:
Dieser müsste dort die VoIP-Zugangsdaten eines alternativen
Betreibers eintragen.
Mit dieser Argumentation hat es die Telekom geschafft, den
Regulierer nun schon seit einem Dreivierteljahr mit sich selbst zu
beschäftigen, denn obwohl dieser sofort reagiert und eine
Anhörung gestartet hatte, gibt es bis
heute keine Entscheidung, sondern nur
Absichtserklärungen, auch für
All-IP-Anschlüsse Call by Call weiterhin vorzuschreiben.
Dabei sind die Argumente der Telekom alles andere als stichhaltig.
Mit derselben Logik könnte man auch ISDN als Datennetz bezeichnen
und Sprachtelefonie als Dienst darauf. Dennoch unterliegen
ISDN-Telefonate seit Jahr und Tag der Regulierung.
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