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BNetzA: Netzneutralität spielt in Deutschland bislang keine Rolle

13.04.2011
14:06

Bundesnetzagentur-Vizepräsidentin will Regulierung nur bei krasser Diskriminierung

BNetzA-Vizepräsidentin Dr. Iris Henseler-Unger
BNetzA-Vizepräsidentin
Dr. Iris Henseler-Unger
"Netzneutralität spielt in Deutschland bislang keine Rolle". Das sagte die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur (BNetzA), Dr. Iris Henseler-Unger, auf dem gestrigen Internet Governance Forum (IGF) in Berlin. Im Großen und Ganzen habe es in Deutschland noch keine Verletzungen der Netzneutralität gegeben. Solche Fälle der Diskriminierung einzelner Anbieter könnten zudem auch mit dem bestehenden Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt werden, sagte Henseler-Unger. "Das sehe ich ganz relaxed". Zudem handele es sich bei der Thematik um eine grundsätzliche Diskussion, die länderübergreifend geführt werden müsse.

Sachsen-Anhalts Justizministerin räumt Fehler des Staats ein

Damit schloss sich die BNetzA-Vertreterin der Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb, an. Diese hatte in ihrem Vortrag zuvor darauf verwiesen, dass das Thema Netzneutralität nicht in einem Staat allein regelbar, sondern eine europaweite oder globale Lösung notwendig sei. Kolb räumte zudem ein, dass der Staat mitunter keine adäquaten Regelungen in punkto Internet hervorgebracht habe: "Die Entwicklung des Internet hat sich so rasant vollzogen, das es dem Staat schwer fällt, hier mitzuhalten und die Probleme zu lösen", sagte Kolb. Wenn Probleme auftauchten, neige der Staat dazu, hektisch und nervös zu reagieren und die Konsequenzen getroffener Regelungen nicht immer bis ins letzte zu bedenken.

Aber auch die Bürger neigten dazu, das Internet teilweise zu naiv zu sehen, gab die Landesjustizministerin zu bedenken. "Was ist die Währung, mit der ich für kostenlose Dienste im Internet bezahle?", fragte Kolb und gab selbst die Antwort: "Natürlich, es sind oft die Daten!" Denn Unternehmen wollten auch im Internet Geld verdienen.

Henseler-Unger: Notfalls Mindestqualität vorschreiben

BNetzA-Vizepräsidentin Henseler-Unger sieht beim Thema Netzneutralität in Deutschland nur dann Regelungsbedarf, wenn es tatsächlich eine (starke) Diskriminierung einzelner Unternehmen durch andere (marktbeherrschende) Firmen gebe. Die Vertreterin der Regulierungsbehörde stellt sich für diesen Fall etwa das Vorschreiben einer Mindestqualität vor. Zudem sollen Internet-Anbieter darüber informieren müssen, ob es eine entsprechende Bevorzugung einzelner Dienste gebe (beispielsweise "Ich verlangsame Google, weil die nicht gezahlt haben.").

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Aus Berlin berichtete
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Betreff Autor Datum
RE: Was soll das? alexander-kr. 10.07.11 14:35
RE: Was soll das? 123fred 10.07.11 13:31
Was soll das? alexander-kr. 10.07.11 13:27
gesetzliche Garantie der ... darkdragon-0. 13.04.11 15:05
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre