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"Netbook" wird abgemahnt

27.12.2008
00:00

 

"Ur-Netbook" betitelten wir im Sommer eine Vorstellung des bereits 1999 erschienene Psion NetBook. Nicht nur namentlich, sondern auch konzeptionell ist der leichte 7"-Rechner durchaus mit heutigen Mini-Notes vergleichbar. Nach fast zehn Jahren wird dem britischen Hersteller aktuell wieder eine Menge medialer Aufmerksamkeit zuteil - diesmal allerdings eher unliebsamer Natur.

Ein englischer Rechtsanwalt nämlich soll den Betreiber einer Netbook-Seite mit der Begründung abgemahnt haben, den von seinem Klienten Psion geschützten Begriff "Netbook" verwendet zu haben. Den Kollegen von JKontherun liegt das Schreiben vor, in welchem der Brief als Teil einer groß angelegten Abmahnaktion dargestellt wird. Im Falle einer weiteren Verwendung von "Netbook" drohen empfindliche Strafen.

Nicht nur in Bloggerkreisen als direkt Betroffene erregte die Meldung Aufmerksamkeit. Auch deutsche IT-Medien und sogar Nachrichtenseiten wie Spiegel Online griffen das Thema an den Weihnachtsfeiertagen auf, versuchten der unklaren Faktenlage auf den Grund zu gehen.

Spiegel Online konnte zwar noch keinen Kommentar vom Hersteller oder dem abmahnenden Anwalt bekommen, hält das Schreiben aber für echt. Seit 1996 gebe es tatsächlich ein sowohl für die EU als auch für die USA geltendes Patent auf die Wortmarke Netbook.

Bis zum Auslaufen des Markenschutzes Ende 2016 darf ausschließlich das in London ansässige Unternehmen Psion Plc. der Eintragung 428250 zufolge "Computer, elektronische Apparate und Instrumente zur Verarbeitung, Speicherung, Bewegung oder Anzeige von Daten" in "Verzeichnissen der Waren und Dienstleistungen" als Netbook bezeichnen.
Auch wenn Psions Ansprüche juristisch nachvollziehbar sein mögen, verspielen sich die technisch innovativen Engländer mit der Strategie, zuerst Blogger als (ökonomisch) schwächstes Glied der Verwertungskette anzugehen, einige Sympathien.

Kollege Brad vermutet als Grund der Aktion entweder den bevorstehenden Launch eines neuen "originalen" Netbooks oder den profanen Versuch, die Begriffsrechte auf einem Höhepunkt des Netbook-Hypes zu Geld zu machen. Anschließend könnte das Patent an Intel verkauft werden, die mit der Kennzeichnung "Netbook" für Mini-Notes mit Intel Atom CPU den Begriff wieder belebten. Der kalifornische Chipriese sicherte sich unlängst die Domain netbook.com

 
Johannes Haupt
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre