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"Netbook"-Abmahnungen: Klarstellung

03.01.2009
00:00

 

Für viel Wirbel sorgte über Weihnachten eine von Psion an IT-Blogs verschickte Aufforderung, die Verwendung des Begriffs "Netbook" für MSI Wind & Co. zu unterlassen. Die Briten - Hersteller eines zehn Jahre alten Mini-Notes gleichen Namens und Inhaber der Markenrechte - drohten unter anderem dem Betreiber von Small-Laptops.com (aktuell nicht erreichbar) mit juristischen Schritten, sollten auch in 90 Tagen noch andere Computer als der Psion-Mini auf den Websites "Netbook" genannt werden.

Anwender und Medien reagierten mit Unverständnis - das Psion Netbook ist über zehn Jahre alt und nie über den Status eines Nischenprodukts hinaus gekommen, Verwechslungen mit aktuellen Rechnern erscheinen unwahrscheinlich. Betreiber von "gefährdeten" Blogs und Websites vermuteten in den Schreiben - verschickt fast ein Jahr, nachdem Intel den Begriff "Netbook" einführte - einen Versuch Psions, mit den alten Markenrechten Kasse zu machen.

In zwei Schreiben an den US-Blog jkOnTheRun, wo die Abmahnungen zum ersten mal thematisiert wurden, legte die von Psion beauftragte Anwaltskanzlei nun ihre Sicht der Dinge dar. Wesentliche Aussage: Die Aktion richtet sich ausschließlich gegen Unternehmen und Websites, die aus der "missbräuchlichen" Verwendung des Terminus Profit ziehen.

Ein großer Teil der Abmahnungen (95%) sei an Hersteller & Händler verschickt worden. Als Beispiel wird (implizit) Acer genannt, die ihre Aspire One Serie konsequent "Netbooks" nennen - anders als zum Beispiel Marktpionier ASUS, die ihre Eee PC Familie erfolgreich als eigene Gerätegattung etabliert haben.

Als Blogger müsse man sich nur Sorgen machen, wenn man mit Netbook-Anzeigen, die nicht das Psion-Gerät promoten, Geld verdient. Kontextsensitive Werbung, auf die man nur begrenzt Einfluss hat (bei netbux.de zum Beispiel die Google-Anzeigen in der rechten Spalte), sei davon ausgenommen - hier würden die Werbetreibenden zur Rechenschaft gezogen.

Der Londoner Kanzlei ist offensichtlich wichtig, den vielfach entstandenen Eindruck zu revidieren, man habe es primär auf die "Kleinen" und (vermeintlich) Wehrlosen abgesehen. Trotzdem bewegen sich IT-Blogger weiterhin auf dünnem Eis, zu ungenau ist die gegebene Unterscheidung von Toleriertem und Verbotenem. Das drückt sich auch in ersten Reaktionen innerhalb der Blogosphäre aus: Kollege Sascha (Netbooknews) etwa publizierte eine prominent verlinkte Infoseite zum für die Leserschaft eher irrelevanten Psion Netbook, wirbt aber gleichzeitig für die "amazon.de Netbook Charts" mit konventionellen Sieben- bis Zehn-Zollern.

Am Rande werfen Psions Anwälte die interessante Frage auf, warum sich der von Intel vorgegebene Sammelbegriff "Netbooks" für die kleinen und günstigen Mini-Notebooks etablieren konnte. Abgesehen von der Markenproblematik ist die Bezeichnung für ein Gerät, mit dem man deutlich mehr als nur surfen kann, nämlich missverständlich. Nicht zuletzt dürfte sich hier um einen Marketing-Trick mit dem Ziel handeln, Anwender zum Kauf von Notebook und Netbook zu bewegen - offensichtlich etwa in dieser Flash-Präsentation eines großen US-Shops. <via>

 
Johannes Haupt
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Betreff Autor Datum
Netbookr » Blog Archive » Wem gehört ... pingback@mob. 23.02.09 11:27
Psion in Bedrängnis: Dell und Intel ... pingback@mob. 20.02.09 19:54
ich denke markenrechtlich hat psion ... animatio@mob. 03.01.09 16:28
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre