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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Verbraucherschützer warnen vor Net Telecom29.06.2010
17:18 Eventus Lernsysteme GmbH verwehrt Widerruf für Routenplaner
Berichten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge vermehren sich derzeit die Beschwerden über die Net Telecom GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Die Betroffenen erhalten von dieser Firma eine Benachrichtigung per Post. In dieser kündigt das Unternehmen an, über zwölf Monate einen Betrag von 9,95 Euro für den "Haushalts-Informations-Dienst" abzubuchen. Dabei betonen die jeweiligen Adressaten jedoch, niemals ein Abonnement mit der Firma abgeschlossen zu haben, so die Verbraucherschützer. Der Betrag soll dabei über die jeweilige Telefonrechnung abgebucht werden.
Firmen wie die Net Telecom GmbH können dabei unter dem Posten "Beträge anderer Anbieter" ohne weiteres auf die Telefonrechnung der Betroffenen zugreifen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb sich die eigenen Einzelverbindungsnachweise einmal genauer anzuschauen. Sie geben Preis, hinter welchem Posten sich was verbirgt. Betroffenen stellen die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite Informationen und Musterbriefe bereit. Eventus Lernsysteme GmbH verwehrt Widerruf für Routenplaner
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet indes von Problemen, die Kunden beim Widerruf nach der einmaligen Nutzung des Routenplaners der Eventus Lernsysteme GmbH hatten. Betroffene Kunden erhielten eine hohe Rechnung. Als Antwort auf einen Widerruf teilte die Firma den Kunden mit, dass beide Partner die jeweilige Leistung zurückgewähren müssten, so die Verbraucherschützer. Hier stelle sich jedoch die Frage, wie ein Kunde die gelieferten Routen-Informationen zurückgeben soll. Das sei der Verbraucherzentrale zufolge der Firma anscheinend auch klar, da diese mit zumindest einer Forderung nach Werteersatz droht.
Nach der Eingabe der Abfahrts- und Zielinformationen auf der Internetseite der Eventus Lernsysteme GmbH erwartet den Kunden nicht das Suchergebnis, sondern ein Feld welches zur Eingabe der persönlichen Adressdaten veranlasst. Dass mit der Routenabfrage ein Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 8 Euro im Monat, also insgesamt 96 Euro, zustande kommen soll, kann nach Einschätzung der Verbraucherschützer übersehen werden. Die Information zu den Kosten steht nicht im Kasten mit der Anmeldemaske, sondern im rechten Bereich der Seite zwischen einem Gewinnspiel und Informationen aus einem Bußgeldkatalog. Die Höhe der entstehenden Kosten ist, laut der Verbraucherzentrale, nicht einmal in den AGBs des Routenplaners zu finden, die der Kunde abnicken muss. Hierbei handele es sich um eine Abofalle, weshalb Betroffene von den Verbraucherschützern darauf hingewiesen werden, den Forderungen zu widersprechen und sich ebenfalls nicht von der Werteersatzforderung beeindrucken zu lassen. Weitere Beiträge zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: wohl schwarz-gelblich ;-) | hafenbkl | 01.07.10 18:11 | |||||||
| RE: Idee für eine geniale Erfindung ;-) | Ali.As | 01.07.10 17:32 | |||||||
| RE: Idee für eine geniale Erfindung ;-) | SoloSeven | 01.07.10 16:47 | |||||||
| RE: wohl schwarz-gelblich ;-) | Ali.As | 01.07.10 15:15 | |||||||
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