PCs mit Internet nicht zwingend gesondert gebührenpflichtig
21.12.2009 18:06
Gericht gab Klägerin im Prozess gegen NDR Recht
Für gewerblich genutzte Computer mit
Internet-Anschluss müssen nach einer Gerichtsentscheidung keine
gesonderten Rundfunkgebühren entrichtet werden. In einem gerade
veröffentlichten Beschluss gab das Verwaltungsgericht Braunschweig
der Klage einer PC-Nutzerin aus dem Kreis Goslar gegen den Norddeutschen Rundfunk
(NDR) statt (Az 4 A 188/09).
Die Klägerin, die seit 1991 Rundfunkgebühren für ihren
Privathaushalt zahlt, nutzt den Computer mit Internet-Zugang für ihre
Tätigkeit als Übersetzerin. Der NDR forderte die Frau zur Zahlung von
Rundfunkgebühren auf und machte geltend, gewerblich genutzte PCs mit
Internet seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig. Zweitgeräte
seien nur dann von der Gebühr ausgenommen, wenn sie privat genutzt
würden.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Gebühren seien nur
für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten würden,
heißt es in dem Beschluss. Dies treffe für den PC der Klägerin nicht
zu. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht
ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Zudem sei
eine solche Nutzung im gewerblichen Bereich unüblich. Darüber hinaus,
so das Gericht, stelle der NDR derzeit im Internet gar keinen
gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung.
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