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Nach Tauschbörsen-Urteil: Mustervertrag für Eltern & Kinder

23.11.2012
12:19

"Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf"

Musterbrief für Eltern und Kinder
Musterbrief für Eltern und Kinder
Das Urteil des Bundesgerichtshof (Az. I ZR 74/12) rund um den Filesharing-Prozess, in dem die Eltern nur beschränkt für den illegalen Musikdownload des minderjährigen Kindes haftbar gemacht werden können, ist sehr umstritten und löste jüngst Proteste bei der Musikindustrie aus. Zwar müssen die Eltern weiterhin ihre Kinder ausreichend belehren, sollten diese allerdings nicht dermaßen technisch versiert sein, könne man diese laut Gericht aber nicht gänzlich zu Verantwortung ziehen. Demnach müsse das Kind auch nicht ständig überwacht werden.

Nach dem Urteil des BGH bietet die Rechtsanwaltskanzlei Wilder Beuger Solmecke nun einen kostenlosen Mustervertrag für Eltern und Kinder im Internet an, um klare Verhältnisse zwischen beiden Parteien zu schaffen. Diesen können die Erziehungsberechtigten ihren Sprösslingen vorlegen, sobald es um das Thema Internet-Nutzung und Filesharing geht. Ob dies auch im konkreten Rechts-Fall, in dem ein 13 Jahre alter Junge einen illegalen Musiktausch betrieben hat geholfen hätte, ist fraglich. Immerhin hätten die Eltern mit einem solchen Brief ihr Kind aber entsprechend über die Gefahren im Internet aufgeklärt und einen rechtlichen Nachweis.

Belehrung des Kindes - Musterbrief für Eltern

Den rechtsverbindlichen Nachweis über die Belehrung eines Kindes durch die Eltern wollen die Rechtsanwälte der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke mit dem genannten Musterbrief bewirken. Der Anwalt Christian Solmecke äußert sich wie folgt zum Vertrag: "Genau das haben wir uns auch überlegt und einen verbindlichen Mustervertrag entworfen. Den können die Eltern von unserer Homepage herunterladen, ihn ausdrucken und mit den Kindern im Rahmen einer Belehrung durchgehen. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten den Vertrag und merken das Datum mit an. Im Falle eines Falles können die Eltern nun jederzeit belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind."

Gleich der erste Satz im Musterbrief soll die wichtigsten Punkte regeln, wenn es um die Belehrung des Kindes bezüglich der Nutzung einer Tauschbörse geht: "Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen, ohne vorher meine Eltern zu fragen." Außerdem werden noch acht weitere wichtige Punkte im Mustervertrag geregelt, die beispielsweise Passwörter, Cybermobbing, Abofallen und den Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen sowie Chats, aber auch nicht jugendfreien Seiten abdecken sollen. So heißt es im dritten Punkt: "Ich sorge dafür, dass meine Passwörter sicher sind. Wenn ich mich mit der Zustimmung meiner Eltern im Internet irgendwo anmelde (z.B. bei Facebook), wähle ich ein sicheres Passwort. Dieses Passwort gebe ich nicht weiter und ändere es ab und zu." Aber auch die Surfzeit des Kindes wird mit dem Musterbrief geregelt. Offen bleibt natürlich weiterhin, ob und ab welchem Alter ein solcher Eltern-Kind-Vertrag wirklich Sinn macht. Über Ihre Meinung zu diesem Thema würde wir uns im Forum freuen!

Den gesamten Hintergrund zum BGH-Urteil sowie welche Alternativen es zum Musiktausch für Eltern und Kinder gibt, können Sie in diesem ausführlichen Artikel lesen.

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Betreff Autor Datum
RE: Witzurteil garfield 05.12.12 19:42
RE: Witzurteil mediahead 05.12.12 15:50
RE: Witzurteil garfield 24.11.12 18:22
Kein Thema Orikalkos 24.11.12 07:49
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre