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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 22.05.2013 

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Netzbetreiber-Übersicht: Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit

Wir zeigen, welche Konditionen gelten und welche Kosten anfallen

Mobilfunk-Netzbetreiber
Die Mobilfunk-Netzbetreiber knüpfen an einen Tarifwechsel in der Regel bestimmte Bedingungen
Häufig genug stellen Kunden mit Laufzeitvertrag schon während der Mindestlaufzeit fest, dass es günstiger wäre, den Tarif zu wechseln. So kann es sein, dass sie einen Mobilfunk-Tarif gewählt haben, der für ihre Nutzungsgewohnheiten überdimensioniert ist, so dass etwa Inklusiv-Minuten und -SMS gar nicht ausgeschöpft werden oder der Mobilfunkprovider hat in der Zwischenzeit einen neuen Tarif im Angebot, der viel attraktiver erscheint.

Ein Tarifwechsel ist jedoch nicht immer so unkompliziert möglich. Daher haben wir uns bei den vier großen Netzbetreibern umgesehen, wann und unter welchen Bedingungen Kunden mit einem (Postpaid-)Laufzeitvertrag ihren Tarif wechseln können. Weiterhin haben wir geprüft, ob und welche Gebühren beim Tarifwechsel anfallen und ob sich dabei die Mindestvertragslaufzeit verlängert. Wir stellen Ihnen die Konditionen bei Vodafone, E-Plus, o2 und Telekom vor.

Darauf sollten Sie achten:

Die Netzbetreiber bieten zumeist unterschiedliche Bedingungen für einen Wechsel in einen gleichwertigen oder günstigeren Tarif (Downgrade) sowie den Wechsel in einen teureren Tarif (Upgrade). Der Wechsel in teurere Tarife ist dabei in der Regel jederzeit und kostenfrei möglich. Für den Wechsel in einen günstigeren oder gleichwertigen Tarif können zeitliche Sperren bestehen und Wechselgebühren von über 50 Euro anfallen.

Vor einem Tarifwechsel sollte der Kunde in Erfahrung bringen, ob sich dadurch die Mindestvertragslaufzeit verlängert, bzw. diese durch den neuen Tarif noch einmal neu beginnt. Dies kann bei einem Netzbetreiber auch bei Upgrade und Downgrade unterschiedlich geregelt sein. Bei Tarifen ohne monatliche Grundgebühr ist die Vertragslaufzeit für den Kunden seit Inkrafttreten der TKG-Novelle hingegen nicht mehr so relevant, denn diese verpflichtet die Provider, eine vorzeitige Rufnummernportierung zu ermöglichen. So kann der Kunde seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, auch wenn der alte Vertrag noch läuft.

Beim Erwerb eines subventionierten Handys, Tablets oder Netbooks zusammen mit einem Laufzeitvertrag können nach einem Tarifwechsel die Vertragslaufzeiten für das Gerät und den Mobilfunkvertrag voneinander abweichen. Dies kann für den Zeitpunkt, ab dem der Netzbetreiber es ermöglicht, ein neues subventioniertes Gerät zu erwerben, eine Rolle spielen.

Die Tarifwechsel-Konditionen der Netzbetreiber im Überblick

  Vodafone Telekom E-Plus / BASE o2
Upgrade jederzeit jederzeit jederzeit jederzeit
Downgrade nach 12. Monat nach 12. Monat nach 19. Monat 2 nach 12. Monat
Wechselgebühr bei
Downgrade
49,95 49,95 29,95 15,00 3
100,00 4
Laufzeitverlängerung
bei Downgrade
auf 24 Monate 1 - - -
Stand: März 2013, Preise in Euro.
1) Beginn einer neuen Mindestvertragslaufzeit.
2) Bei E-Plus- und BASE-Altverträgen keine zeitliche Downgrade-Sperre.
3) Wechsel von Tarifen ohne Vertragslaufzeit.
4) Wechsel von Tarifen mit 24 Monaten Vertragslaufzeit.

Fazit: Vor kostenpflichtigem Downgrade nachrechnen

Kunden, die in einen kostengünstigeren Tarif wechseln möchten (Downgrade), sollten genau prüfen, ob sich dieser Vorgang wirklich für sie lohnt. Denn Tarifwechsel-Willige sollten nicht allein die monatliche Grundgebühr im Auge haben, sondern vergleichen, wie hoch ihr Rechnungsbetrag mit dem aktuellen Nutzungsverhalten mit dem alten und dem neuen Tarifmodell ausfällt. Hinzu kommt bei den Kosten für den möglichen neuen Tarif auch noch die Wechselgebühr.

Denn bei einer Tarifwechselgebühr in Höhe von knapp 50 Euro und einer verbleibenden Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr lohnt sich eine Umstellung nur, wenn der Kunde mit dem neuen Tarif monatlich mindestens etwa 4 Euro sparen würde. Sind beim Tarifwechsel 100 Euro fällig, so muss die Ersparnis im Falle des frühestmöglichen Wechsels mindestens knapp 8,50 Euro im Monat betragen, um die Tarifwechselgebühr amortisieren zu können.

Auf diese Weise wird ein Tarifwechsel finanziell immer unattraktiver, je weiter sich die Vertragslaufzeit dem Ende zuneigt. Möchte man also ohnehin bei seinem bisherigen Mobilfunk-Anbieter bleiben, kann auch eine frühzeitige (meist ab dem 21. Vertragsmonat möglich) Vertragsverlängerung eine Alternative sein.

Immerhin: Bei allen Anbietern kann zumindest ein Upgrade ohne Auswirkungen auf die Mindestvertragslaufzeit durchgeführt werden. Überraschend ist das allerdings nicht, so ist es wahrscheinlich, dass der Anbieter dadurch auch mehr am jeweiligen Kunden verdient.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre