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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.06.2013 |
Portierung: Die Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmenAlles rund um die Mitnahme der Mobilfunk-Rufnummer: Kosten, Fristen und mehr
Wer einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließt, bekommt für sein
Handy automatisch eine passende Rufnummer des Netzbetreibers zugeteilt. Was aber tun,
wenn bereits ein Vertrag bei einem anderen Anbieter bestand, und die alte Handy-Nummer
behalten werden soll? Hier hilft die so genannte Rufnummernportierung:
Sie bezeichnet die Mitnahme der bisherigen Rufnummer bei einem Wechsel des
Telekommunikationsanbieters. Seit dem 1. November 2002 sind auch die
Mobilfunkanbieter verpflichtet, ihren Kunden den Service der Nummern-Mitnahme zu bieten. Hier
wird das Verfahren der Rufnummernportierung als Mobile Number Portability
(MNP) bezeichnet.
Bei Rufnummernmitnahme bleibt auch die Netzvorwahl erhaltenBei der Portierung bleibt nicht nur die eigentliche Rufnummer, sondern auch die bisherige Netzvorwahl erhalten. Dies ist für den Besitzer der Rufnummer natürlich erstmal komfortabel, da die Rufnummer komplett gleich bleibt, also Anschlussnummer inklusive Vorwahl. Das hat allerdings für Anrufer der Nummer nicht nur den Vorteil, dass sie sich keine neue Nummer merken müssen, sondern auch den Nachteil, dass sie nicht anhand der Vorwahl erkennen können, bei welchem Netzbetreiber sich die Rufnummer befindet. Vor der Rufnummernportierung war recht einfach erkennbar, in welchen Netz ein Mobilfunkkunde telefoniert. So gehörte eine 0171 zu T-Mobile (heute einfach die Mobilfunk-Sparte der Telekom), eine 0172 zu Vodafone oder eine 0178 ins E-Plus-Netz. Durch die Portierung ist es nun aber möglich, dass eine Rufnummer mit 0171 beginnend nicht mehr im Telekom-(T-Mobile)-Netz sondern zum Beispiel im E-Plus-Netz eingebucht ist. Konnte ein Anrufer Telekom-(T-Mobile)-Anschlüsse besonders günstig erreichen, kann der Anruf zu einer 0171-Nummer, die sich tatsächlich aber im E-Plus-Netz befindet, sehr teuer werden. Die Mobilfunkanbieter bieten daher die Möglichkeit, über Kurzwahlen, per SMS oder auf weiteren Wegen das zugeordnete Netz jeder Mobilfunk-Rufnummer zu erfragen. Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten bei den vier Netzbetreibern - die Service-Provider bieten unter Umständen abweichende Möglichkeiten zur Abfrage. Zudem gibt es mittlerweile auch einzelne Apps, die die Abfrage ermöglichen. Übersicht der Abfragemöglichkeiten bei den Netzbetreibern
Bisherige Mailboxnummer bleibt bestehen
Nach der Portierung kann das bisher verwendete Handy in der Regel problemlos weiter genutzt werden, Ausnahme bilden hier lediglich sehr alte Handy-Modelle, die nur eine Netzfrequenz (900 oder 1800 MHz) unterstützen. Zu beachten ist zudem das Problem einer möglichen SIM-Lock-Sperre bei Prepaid-Handys. Durch die TKG-Novelle im Jahr 2012 müssen die Mobilfunkanbieter heute Kunden die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter auch ermöglichen, wenn ihr Vertrag noch länger läuft - die sogenannte vorzeitige Portierung. In diesem Fall erhält der Kunde für seinen alten Vertrag eine neue Rufnummer, kann aber in der Regel die alte SIM-Karte weiter nutzen. Für die Nutzung der portierten Rufnummer ist nach der Portierung natürlich die SIM-Karte des neuen Anbieters notwendig. Die Servicenummern des bisherigen Anbieters können dann nicht mehr verwendet werden. Weitere Ratgeber zur Rufnummernmitnahme / Portierung im Mobilfunk
Meldungen zur Rufnummernportierung
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: Portierungskatastrophe bei Congstar | gohomeposse | 07.02.13 10:08 | |||||||
| RE: Portierungskatastrophe bei Congstar | Sabrina979 | 06.02.13 21:46 | |||||||
| RE: Portierungskatastrophe bei Congstar | VariusC | 15.01.13 21:26 | |||||||
| RE: Portierungskatastrophe bei Congstar | Telly | 12.01.13 20:05 | |||||||
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