
Eine Rufnummernportierung muss vom Anbieter nicht in jedem Fall vorgenommen werden
Im Mai ist die
Novelle des Telekommunikationsgesetzes
(
TKG) in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Änderungen: Kunden können ihre
Handynummer innerhalb eines Werktages zu einem neuen Anbieter
portieren - auch dann, wenn sie bei ihrem bisherigen
Mobilfunker einen Vertrag mit fester Laufzeit abgeschlossen haben. Im Rahmen eines
Übergangsverfahrens dürfen die Mobilfunk-Unternehmen bis voraussichtlich
Dezember aber auch länger für die Portierung benötigen.
Trotz neuem Gesetz: Die Portierung kann auch abgelehnt werden
Unabhängig von der längeren Portierungsdauer stoßen Kunden auf dem deutschen Mobilfunkmarkt
aber verstärkt auf ein ganz anderes Problem, wenn sie ihre Nummer von einem zum anderen Anbieter
mitnehmen wollen: Das bisherige Unternehmen lehnt die Portierung einfach ab - und das auch noch zu Recht. So
geschehen einem teltarif-Leser, der seine Rufnummer von BASE zu Aldi Talk mitnehmen wollte.
"Da Medion Mobile kein eigenständiger Service-Provider nach dem Gesetz ist, sondern eine Marke aus
der E-Plus-Gruppe, kann einer vorzeitigen Portierung nicht entsprochen werden. Ferner greift in
diesem Fall auch die TK Novelle nicht" [sic!], erhielt unser Leser als Antwort.
Unterschiedliche Marken bedeuten nicht unterschiedliche Vertragspartner
Das Problem: In Paragraph 46 des TKG ("Anbieterwechsel und Umzug") findet sich stets die
Formulierung "Anbieter". Doch wie definiert sich "Anbieter"? Sind BASE und Aldi Talk keine
unterschiedlichen Anbieter?
Nach Definition der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind sie es nicht. Denn,
so schreibt die Behörde auf Anfrage unserer Redaktion: "Nach dem Telekommunikationsgesetz
besteht ein Rechtsanspruch auf Rufnummernmitnahme bei einem Wechsel des Anbieters
(Paragraph 46 TKG). Entscheidend ist dabei, dass sich der Vertragspartner ändert. Sind alter
und neuer Vertragspartner identisch, liegt kein Anbieterwechsel vor."
Widersinnig: Portierung von o2 zu Fonic möglich, von o2 zu Tchibo Mobil nicht
Und tatsächlich: Vertragspartner bei BASE und Aldi Talk ist jeweils derselbe - nämlich die E-Plus
Service GmbH & Co. KG. Dasselbe Problem gibts es beispielsweise auch bei einer Portierung von
Vodafone zu FYVE oder von
o2 zu Tchibo Mobil. Während der Kunde diese
unterschiedlichen Marken auch als unterschiedliche Anbieter wahrnimmt, sind sie es nach
BNetzA-Definition durch den gleichen Vertragspartner (jeweils Vodafone D2 GmbH beziehungsweise
Telefónica Germany GmbH
& Co. OHG) nicht. Vielmehr werden solche Vorgänge lediglich als "Produktwechsel" bezeichnet.
Bei einem Wechsel von o2 zu Fonic oder von der Telekom zu congstar handelt es sich hingegen um einen
echten Anbieterwechsel, da hier der neue Vertragspartner unterschiedlich ist (Fonic GmbH
beziehungsweise congstar GmbH). Der Verbraucher indes hat für diese Feinheiten im Detail wohl nur
wenig Verständnis.
So gehen die Mobilfunk-Netzbetreiber mit der Problematik um
Doch was sagen die Anbieter selbst dazu? Wir haben die vier großen Mobilfunk-Netzbetreiber gefragt,
ob sie eine Portierung zwischen ihren verschiedenen Marken ermöglichen, auch wenn es sich jeweils um denselben Vertragspartner handelt. Während Telekom, E-Plus und o2 mehr oder minder flott
auf unsere Anfrage reagierten, äußerte sich Vodafone trotz großzügiger
Frist und mehrfachen Nachhakens bis Veröffentlichung dieses Artikels nicht.
Telekom: Diesen Fall gibt es bei uns nicht
Die Telekom betont, der Fall der Nicht-Portierung bei gleichem Vertragspartner komme bei ihr nicht
vor. Denn, so Pressesprecher Niels Hafenrichter: "In jedem Fall handelt es sich bei uns um einen
Wechsel des Vertragspartners. Vertragspartner ist ja immer der Anbieter (...) - mit uns besteht dann
keine Vertragsbeziehung."
o2: Interne Portierung nur im Einzelfall
Der Münchener Netzbetreiber o2 hingegen erlaubt Portierungen zwischen Marken - aber nur auf Kulanzbasis. "Auf
die 'Portierung' zwischen Marken (hier findet technisch eher ein Tarifwechsel statt) hat der Kunde
keinen Anspruch. Auf freiwilliger Basis bieten wir in Einzelfällen diese Möglichkeit zum
Tarifwechsel an", schreibt uns Sprecher Ralf Opalka.
E-Plus: Rufnummernmitnahme wird in solchen Fällen abgelehnt
Auch E-Plus lehnt solche Portierungen - wie im obigen Beispiel - in der Regel ab.
E-Plus-Pressesprecher Klaus Schulze-Löwenberg führt aus, man ermögliche "keine vorzeitige
Rufnummernportierung, wenn es sich um einen Wechsel bei demselben und nicht zu einem neuen
Vertragspartner handelt. Das ist TKG-konform und trägt nicht zuletzt dem Unterschied der zu Grunde
liegenden Prozesse Rechnung."
Der Kommentar von teltarif-Redakteur Marc Kessler

Das Verhalten von Anbietern, die Kunden die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einer anderen Marke mit
gleichem Vertragspartner untersagen, ist mir unverständlich - auch wenn es rechtlich nicht
angreifbar sein mag. Auf diese Art und Weise verärgern Unternehmen Kunden unnötig und verprellen
diese im schlimmsten Falle auf lange Zeit. Denn konsequente Kunden suchen sich dann definitiv einen
anderen Vertragspartner - und kehren zum vorherigen genauso definitiv nicht mehr zurück.
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