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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 20.06.2013 |
Oberverwaltungsgericht: Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge12.09.2012
13:08 Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung beantragt
Von dpa / Marleen Frontzeck
![]() Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge Im Siebengebirge wird es keinen Funkturm geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bau eines 45 Meter hohen Mobilfunkmastes in dem Naturschutzgebiet untersagt. Das teilte das Gericht mit. Die Deutsche Funkturm GmbH wollte mit dem Mast den Mobilfunkempfang im Raum Königswinter-Heisterbacherrott und Thomasberg verbessern und die UMTS-Übertragungstechnik einführen. Das Unternehmen hatte dazu eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung beantragt, was aber das Kölner Verwaltungsgericht bereits in erster Instanz abgelehnt hatte. Das Gericht in Münster ließ keine Revision zu. Dagegen ist jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 8 A 104/10) Urteilsbegründung - kein Vorrang vor den Belangen von NaturAn der Dienstleistung Mobilfunk bestehe zwar ein grundsätzliches Interesse, hieß es in der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall sei dies aber nicht so gewichtig, dass ihm der Vorrang vor den Belangen von Natur und Landschaft einzuräumen sei. Das Siebengebirge sei wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt würden auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke würden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt. Weitere Meldungen zum Thema UMTS
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