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Handy-Netzbetreiber bereiten sofortige Rufnummern-Portierung vor

03.04.2012
14:54

Startschuss fällt mit neuem Telekommunikationsgesetz

Vodafone gewappnet für sofortige Rufnummernportierung
Vodafone gewappnet für geplante sofortige Rufnummernportierung
Das neue Telekommunikationsgesetz sieht unter anderem die Möglichkeit vor, Mobilfunk-Rufnummern sofort und unabhängig von möglichen Restlaufzeiten eines bestehenden Vertrags zu anderen Anbietern mitzunehmen. Die Netzbetreiber, Provider und Discounter bereiten diese Neuregelung bereits vor.

Wie die Pressestellen von Telekom und E-Plus auf Anfrage von teltarif.de bestätigten, führen die beiden Unternehmen die sofortige Rufnummernportierung ein, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt. Wie aus einer unserer Redaktion vorliegenden Händlerinformation von Vodafone hervorgeht, hat der zurzeit größte deutsche Mobilfunk-Netzbetreiber die Vorbereitungen ebenfalls bereits getroffen.

Das Dokument verrät, dass Vodafone darauf vorbereitet war, zum 1. April auf die gesetzliche Neuregelung zu reagieren. Dies verzögert sich naturgemäßig auch für Vodafone-Kunden bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung. Künftg können Kunden jederzeit ihre Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Der Altvertrag bleibt bis zum Ende der Mindestlaufzeit bestehen. Hier erhalten die Kunden offenbar eine temporäre Rufnummer.

Wie Vodafone weiter mitteilt, gelten die Änderungen gleichermaßen für Nutzer einer Prepaidkarte und für Kunden mit einem Laufzeitvertrag. Zudem wird die Rufnummernportierung ohne eine Zuzahlung angeboten. Kunden, die die vorzeitige Mitnahme ihrer Handynummer beantragen, müssen sich nach Vodafone-Angaben durchschnittlich auf eine etwa zehntägige Wartezeit einstellen.

Bis Dezember manuelle Prozesse erforderlich

Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter weist darüber hinaus darauf hin, dass die sofortige Rufnummernportierung unternehmensintern voraussichtlich erst zum 1. Dezember systemisch umgesetzt wird. Sowohl bei Vodafone, als auch bei den anderen deutschen Mobilfunk-Anbietern seien bis dahin aufwändige manuelle Prozesse für die vorzeitige Portierung einer Handynummer erforderlich.

Die sofortige Portierung soll demnach nur dann angeboten werden, wenn der Kunde dies explizit wünscht. Ansonsten soll auf die bisherige Regelung für die Mitnahme einer Handynummer zurückgegriffen werden. Diese ist jeweils zum Ende der Mindestlaufzeit eines Vertrags vorgesehen.

In unserem Ratgeber zur Rufnummernportierung finden Sie weitere Hinweise, die bei der Mitnahme einer Handynummer zu einem anderen Anbieter zu beachten sind. Hier lesen Sie beispielsweise auch, welche Kosten für die Portierung anfallen können und in welchem Zeitraum die Rufnummernmitnahme nach der bisherigen Regelung, die bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiter gilt, möglich ist.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Ab wann tritt die neue Reglung ... Zündi 18.05.12 10:45
RE: Ab wann tritt die neue Reglung ... paeffgen 17.05.12 21:27
RE: Ab wann tritt die neue Reglung ... Karl_Heinz 17.05.12 19:31
RE: Ab wann tritt die neue Reglung ... Telly 17.05.12 14:45
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