Ein Eilantrag gegen die geplante Versteigerung
von neuen Mobilfunk-Frequenzen ist vom Kölner Verwaltungsgericht abgelehnt
worden. Das Unternehmen
Kabel Baden-Württemberg wollte mit seinem
Antrag ein Aussetzen der für April
geplanten Versteigerung im
Bereich von 800 Megahertz
(Schlagwort
Digitale Dividende)
erreichen, teilte das Gericht mit.
Eine künftige Nutzung dieser Frequenzen könnte der Firma zufolge
Störungen im eigenen Kabelnetz verursachen, über das Free- und Pay-TV-Angebote sowie Internet-Zugänge angeboten werden.
Das Unternehmen klagt daher auch gegen die Entscheidung der
Bundesnetzagentur, diese Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben.
Über diese Klage ist noch nicht entschieden.
Das Kölner Gericht erklärte, die befürchteten Störungen
rechtfertigten keine Aussetzung des Vergabeverfahrens. Der Beschluss
sei nicht anfechtbar (Az: 21 L 1851/09).
Über fünf ähnliche Klagen gegen die Versteigerung - eingereicht
von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern - muss das
Verwaltungsgericht noch entscheiden. Zudem gibt es sechs Klagen von
Unternehmen, die die Bedingungen der Versteigerung für rechtswidrig
halten. Dazu soll es eine Mitte März eine mündliche Verhandlung in
Köln geben. Am Freitag hatte die Bundesnetzagentur bekannt gegeben,
wer berechtigt ist, bei der Auktion mitzubieten. Dabei handelt es sich lediglich um
die vier aktuell bereits aktiven Mobilfunknetzbetreiber.
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