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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Breitbandversorgung und Daten-Roaming im Fokus12.09.2011
15:01 Die staatliche Regulierung des mobilen InternetsInhaltsverzeichnis:1. LTE im ländlichen Bereich und beschränkte mobile Flatrates2. Preisobergrenzen für Datendienste und EU-Regelung zum Daten-Roaming
Das Wort Regulierung löst im Bereich von Telekommunikation und Internet unterschiedliche Emotionen aus: Verbraucher empfinden die Regulierung meist als Schutz vor überhöhten Preisen, undurchsichtigen Vertragsklauseln oder schlichter Bauernfängerei bei Telekommunikationsverträgen. Unter Netzbetreibern, Providern und Investoren wird die Regulierung des Marktes eher argwöhnisch beäugt und teilweise als innovationshemmend beschimpft. In welchen Bereichen der Verbraucher bereits gut geschützt ist und wo noch Nachholbedarf besteht - darüber informiert teltarif.de in diesem Beitrag mit besonderer Betonung der Regulierung des mobilen Internets.
nächste Seite: Preisobergrenzen für Datendienste und EU-Regelung zum Daten-Roaming
Breitband-Internet über LTE: Zuerst im ländlichen Bereich
Bei der Einführung des Mobilfunk-Standards LTE legte der Gesetzgeber fest, dass zuerst die "weißen Flecken" auf der Breitband-Karte zu versorgen seien. Dies war in der Regulierung des Telekommunikationsmarktes eines der ersten Beispiele, bei dem die Bedürfnisse einer Bevölkerungsminderheit höher bewertet wurden als die Gewinnabsicht der Netzbetreiber. Trotzdem leitet sich daraus in Deutschland nach wie vor kein Anspruch oder gar ein Grundrecht auf einen breitbandigen Internet-Abschluss ab, wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetpräsenz mitteilt. Mittlerweile gehen die Netzbetreiber aber auch dazu über, LTE in den Ballungsgebieten aufzubauen. Mobiles Internet: Verbraucher weiterhin verunsichert bei beschränkten FlatratesVon einer klaren und transparenten Kostenstruktur sind die Tarife der meisten Provider noch weit entfernt. Insbesondere die inflationäre Verwendung der Begriffe "Flat" beziehungsweise Flatrate ist vielen Nutzern ein Dorn im Auge. Geprägt vom DSL-Markt verbinden die meisten Anwender mit dem Begriff "Flat" nach wie vor einen Internet-Tarif, bei dem weder Zeit noch Datenvolumen begrenzt sind - sozusagen ein Garant für Sorglosigkeit. Eine solche Flatrate kann im Bereich des mobilen Internets aufgrund der Abrechnungsmodelle mit den Netzbetreibern momentan kein Provider anbieten, was die Firmen allerdings nicht davon abhält, weiterhin eindeutige Volumentarife als "Flat" anzupreisen. Obwohl die Angaben zur Begrenzung des Datenvolumens beziehungsweise zur Drosselung der Surfgeschwindigkeit mittlerweile bei vielen Anbietern vom Kleingedruckten in die offiziellen Tariftabellen gewandert sind, wäre eine klare und rechtliche bindende Definition des Begriffs "Flatrate" für viele Verbraucher eine nicht zu unterschätzende Verständnishilfe. Ob dies durch einen Regulierungsbeschluss oder eine höchstrichterliche Entscheidung geschieht, dürfte für den Endanwender eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Auf der folgenden Seite lesen Sie, warum es bislang keine Preisobergrenze für Datendienste im Inland gibt und wie die EU das Daten-Roaming im Ausland ins Visier nimmt.
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