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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
mobilcom-debitel: Wenn ein Systemfehler zur Normalität wird09.08.2011
15:06 Der Anbieter will Verträge noch immer erst nach bis zu 25 Monaten beenden
Dass Laufzeitverträge mit 24-monatiger Mindestvertragsdauer automatisch länger laufen sollen als
eben diese festgelegte Zeitspanne, können sich die meisten Mobilfunk-Kunden nicht vorstellen. Und
doch geschieht dieser Vorgang immer wieder, auch wenn Anbieter durch die Angabe von Ursachen wie
versehentlich angewandten, veralteten AGB oder einem bedauerlichen "Systemfehler" vorgeben, dies
geschehe nicht absichtlich so.
Wenn Verträge plötzlich 25 Monate laufen sollenDas Procedere ist dabei immer dasselbe: Auch wenn der Vertrag am Monatsanfang abgeschlossen wurde, bestätigen manche Anbieter die Kündigung des Vertragsverhältnisses erst zum nach zwei Jahren folgenden Monatsende. Im worst case bedeutet das eine Vertragslaufzeit von 25 statt 24 Monaten. teltarif.de hat bereits über entsprechende Vorfälle bei den Mobilfunk-Anbietern Drillisch und mobilcom-debitel berichtet. Letzterer ist eine Tochtergesellschaft der Hamburger freenet AG - hierzu gehören unter anderem auch die Mobilfunk-Marke Talkline und die ehemaligen Einzelmarken mobilcom und debitel. teltarif.de erreichte nun ein aktueller Fall aus der Mobilfunksparte des freenet-Konzerns, der erneut erhebliche Zweifel an der schon 2009 präsentierten Ursache des Systemfehlers aufkommen lässt. Pünktliche Vertragsbeendigung nur aus "Kulanz"?
Eindeutige Regelung im BGBDabei hat das mit "Kulanz" nicht ansatzweise etwas zu tun: Denn das Bürgerliche Gesetzbuch - kurz: BGB - regelt eindeutig, dass Dauerschuldverhältnisse, zu denen auch ein Mobilfunkvertrag gehört, nicht länger als (exakt) 24 Monate laufen dürfen. So heißt es in Paragraph 309 eindeutig: "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (...) bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, (...) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags (...)". IT-Fachanwalt Hagen Hild hatte deshalb schon beim ersten mobilcom-debitel-Fall im Juni 2009 die klare Position vertreten: "Im Prinzip ist das eine Riesensauerei. (...) Wenn ich einen Vertrag habe, der eine 24-Monats-Laufzeit hat, dann endet der Vertrag logischerweise auch exakt 24 Monate später. (...) Selbst wenn es in den mobilcom-AGB anders stünde, wäre die Klausel unwirksam - es gilt dann automatisch die gesetzliche Regelung." Auch im Jahr 2011 hat sich nichts verändert
Doch weit gefehlt: Talkline bestätigte zwar die Kündigung von Frau S. - das aber erst zum 31. Juli 2013. Wiederum ein Systemfehler? Es fällt schwer, daran zu glauben, zumal es in der teltarif.de vorliegenden Kündigungsbestätigung heißt: "Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 31.07.2013." Wir haben uns die Talkline-AGB, Stand: 15.04.2011, genauer angesehen: Doch dort findet sich - obgleich er ohnehin rechtswidrig wäre - kein entsprechender Passus. Stattdessen heißt es unter dem Punkt "Vertragsdauer": "Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses beträgt - soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird - 24 Monate und verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes gekündigt wird." Keine Stellungnahme seitens freenetWir haben bei der freenet-Pressestelle mehrfach ein Statement zu der grundsätzlichen Problematik angefordert und wollten wissen, warum es auch nach Jahren nicht gelingt, einen scheinbar nicht allzu selten auftretenden Systemfehler zu beseitigen. In Branchenforen berichten Kunden immer wieder über dieses Problem, das seit Jahren - und bis heute - auftritt. Bis Veröffentlichung dieses Artikels erreichte uns jedoch keine offizielle Reaktion zu der Thematik. Möglicherweise auch deshalb, weil dem Problem, das ohnehin nur den Kunden benachteiligt, keine hohe Priorität eingeräumt wird. teltarif-Leserin: "Irreparabler Schaden im Management"Margareta S. indes vermutet: "Der Systemfehler bei Kündigungsbestätigungen zum Monatsende scheint bei Talkline bzw. Mobilcom bzw. der freenet-Gruppe - auch nach über 2 Jahren seit Ihrer ersten Berichterstattung - ein irreparabler Schaden im Management zu sein. 'So lange keiner schreit oder es niemand bemerkt, lassen wir das weiterlaufen', ist wohl die Einstellung des Managements, dessen Ziel die heimliche Gewinnmaximierung ist."
Der Kommentar von teltarif-Redakteur Marc Kessler
Auch ich höre von Anbietern immer wieder: "Bedauerlicher Einzelfall", "bedauerlicher
Systemfehler", "individueller Service-Fehler". Eines ist klar: Wo Menschen arbeiten, passieren
selbstverständlich auch Fehler. Wenn der Fehler aber zur immer wieder auftretenden Normalität wird
und über Jahre auftritt, darf zumindest bezweifelt werden, dass der Anbieter tatsächlich gewillt
ist, das Problem dauerhaft zu beseitigen. Das gilt erst recht, wenn der Systemfehler auch noch zu
Lasten des Kunden geht.
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| Immer noch aktuell! | OliverOtt | 10.04.12 19:32 | |||||||
| RE: Mobilcom mogelt weiter | bumblebee_ne. | 02.03.12 18:41 | |||||||
| RE: Systemfehler? | Christian_W. | 03.11.11 21:38 | |||||||
| RE: Vielleicht sollte man doch ... | Christian_W. | 03.11.11 21:30 | |||||||
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